Randalierer selber schuld Kein Geld für Polizeiprügel

Von Manfred Scherer
Eine Zivilrichterin wies nun die Klage eines Randalierers ab, der von der Polizei Schmerzensgeld verlangte, weil er trotz Fesselung geprügelt worden war. Foto: Britta Pedersen dpa-Archiv Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide

BAYREUTH. Ein außer Rand und Band geratener und schon in Handfesseln gelegter Randalierer, der von einem Polizisten ausgeknockt wurde, bekommt kein Schmerzensgeld. Das hat Zivilrichterin Alexandra Kraemer jetzt entschieden. Mit einer besonderen Begründung: Die Faustschläge des Polizisten waren zwar rechtswidrig, dies werde jedoch durch das provozierende Verhalten des Klägers aufgewogen – dem Geprügelten sagt das Urteil damit: Selber schuld.

 
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