Räuberpistole Ex-V-Mann freigesprochen

Von Manfred Scherer
Mit einer Schreckschusspistole soll ein Ex-V-Mann der Polizei einen Mann bedroht und erpresst haben. Dieser Vorwurf war im Prozess nicht beweisbar. Foto: Carsten Rehder/dpa-Archiv Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide

BAYREUTH. Ein V-Mann der Kripo gerät ins Zwielicht: Der Drogensüchtige erleidet einen Rückfall und kommt mit einem Mann in Kontakt, dem er Drogen vermittelt. Plötzlich behauptet der, der V-Mann habe ihn mit vorgehaltener Waffe um Geld erpresst. Die Polizei findet die Waffe zwar und doch war die Erpressung vermutlich ein Märchen: Der Ex-V-Mann wurde am Montag von der Strafkammer des Landgerichts freigesprochen.

 
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