Prozess um Einbrüche Ein krimineller Gärtner soll's gewesen sein

Von Manfred Scherer
Eindeutige und belastende DNA-Spuren an den Einbruchstatorten versucht der Verteidigung eines 41-jährigen Angeklagten zu entkräften: Die Spuren könnten übertragen worden sein, behauptet der Anwalt. Eine Gutachterin wird eingeschaltet. Foto: Arne Dedert, dpa-Archiv Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide

BAYREUTH. Jahrelang gingen die Fallzahlen beim Wohnungseinbruch nach oben. Am 21. Juli 2017 reagierte die Politik und setzte die Mindeststrafe für Einbruch in Privatwohnungen von sechs Monaten auf ein Jahr herauf: Wohnungseinbruch wurde zum Verbrechen. Ein 41-jähriger Armenier könnte der erste Einbrecher sein, der am Landgericht Bayreuth nach dem neuen, schärferen Gesetz verurteilt wird. Könnte. Der Mann bestreitet, sein Anwalt kämpft gegen die Indizien.

 
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