Prozess um Ausbrems-Unfall: Warum ein Auto-Macho mit blauem Auge davonkommt Feindbild Frau am Steuer

Von Manfred Scherer
Foto: Britta Pedersen dpa-Archiv Foto: red

Er regte sich auf, weil eine junge Frau ihn von hinten anhupte. Er ließ sie vorbei und bremste sie abrupt aus. Sie konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Der Prozess gegen den Auto-Macho drehte sich um die Frage: Hat der Mann den Unfall absichtlich herbeigeführt?

 
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Für die 21-jährige Mistelgauerin war das ein Alptraum: Sie fuhr mit ihrem Fiat und zwei Freundinnen an Bord an einem Abend Ende März durch die Wieland-Wagner-Straße in Richtung Königsalle. Vor Gericht berichtet die junge Frau als Zeugin, dass sie den Golf vor sich angehupt habe, weil der Wagen "zwei Spuren brauchte".

Der Fahrer in dem Golf habe sich auf die Abbiegespur zum Volksfestplatz eingeordnet sei abgebogen und danach wieder hinter ihr aufgetaucht. "Er hat wild aufgeblinkt und dann überholt und plötzlich eine Vollbremsung gemacht."

Zwei Beifahrerinnen mit Halswirbelschmerzen

Die 21-Jährige fuhr mit ihrem Wagen auf den des Angeklagten auf. An ihrem Auto entstand 4000 Euro Blechschaden, die Beifahrerin im Wagen des Angeklagten erlitt eine Halswirbelstauchung, die Beifahrerin im Wagen der 21-Jährigen ebenfalls. Die Staatsanwaltschaft klagte das Ausbremsmanöver als vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und Körperverletzung an.

Ein absichtlich herbeigeführter Unfall? Für diesen Vorwurf gab es einen Grund. Die ausgebremste Fahrerin berichtete auch im Prozess bei Amtsrichter Stefan Käsbohrer dies: "Ich habe ihn gefragt, warum er gebremst hat. Dafür gab es nämlich keinen Grund." Von dem Angeklagten bekam sie die Antwort: "Ich lasse mich doch von einer Frau nicht anhupen." Die Zeugin weiter: "Er war sehr aggressiv. Er hat mich gefragt, warum ich überhaupt einen Führerschein habe."

Unterschwelliger Vorwurf gegen Zeugin

Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger Jürgen Koch zunächst erklären: Es habe wechselseitige Überholmanöver gegeben, in der Königsallee sei der Fiat extrem langsam gefahren. Er habe dann überholt und da sei der Fiat aufgefahren.

In dieser Erklärung steckte der unterschwellige Vorwurf, die 21-Jährige sei möglicherweise absichtlich aufgefahren. Auf eine entsprechende Frage des Richters gab sie zwar zu, zu, dass sie als Fahranfängerin schon einmal wegen überhöhten Tempos innerorts Punkte auf dem Konto gehabt habe. Keinesfalls aber sei sie absichtlich auf das Auto des Angeklagten aufgefahren: "Ich konnte nicht mehr verhindern, dass es zu dem Zusammenstoß kommt." Und überhaupt: Ihr erst zwei Jahre altes Auto habe ihr Vater mitfinanziert.

Polizist sagt zu eindeutiger Bremsspur aus

Mit Hilfe der Aussage eines Polizisten war der unterschwellige Vorwurf gegen die 21-Jährige schnell ausgeräumt. Der Beamte berichtete, am Unfallort seien Bremsspuren festgestellt worden, die eindeutig zu dem Auto des Angeklagten hinführten.

Daraufhin modifizierte der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers seine Aussage: Er habe zwar keinen Unfall provozieren wollen. Aber er habe sich tatsächlich geärgert und "etwas stärker gebremst". Der Angeklagte: "Ja, ich war sauer und heute tut mir das leid."

Der Staatsanwalt bewertete das Verhalten nunmehr als fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, als Nötigung und als Körperverletzung. Als Strafe hielt er 90 Tagessätze zu je 20 Euro für angemessen und den Entzug der Fahrerlaubnis mitsamt einer halbjährigen Sperre.

Der Verteidiger plädierte anders: Straßenverkehrsgefährdung sei nicht nachgewiesen, deshalb seien 50 Tagessätze angemessen. Entzug der Fahrerlaubnis müsse nicht sein.

Richter Käsbohrer glaubte an eine "Verkettung unglücklicher Umstände". Dass der Angeklagte den Unfall nicht absichtlich herbeiführen habe wollen. Deshalb kam er nur zu einer Verurteilung wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung. Er verhängte 70 Tagessätze zu je 20 Euro und ordnete ein dreimonatiges Fahrverbot an.

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