Nach Angaben des Justizministeriums wurden Mollath insgesamt 170.000 Euro angeboten. Das Ministerium sei „weiterhin an einer gütlichen Einigung interessiert“, sagte eine Sprecherin. „Diese muss aber auch rechtlich vertretbar sein.“ Im vergangenen Jahr hatte ein Sprecher betont, mit dem Angebot sei man an die Grenze des rechtlich möglichen gegangen. Entschädigungszahlungen könnten nicht nach freiem Ermessen gewährt werden - auch im Interesse des Steuerzahlers.
Und so kommt es nun zu einem weiteren Prozess in diesem Fall, der schon das Amtsgericht Nürnberg, das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Landgericht Regensburg beschäftigt hat - und einen Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags. „Es ist natürlich eine ganz schwierige Situation für mich - ich habe keinen Spaß daran, Gerichtsverfahren bestreiten zu müssen“, sagte Mollath, als er seine Klage gegen den Freistaat im März 2018 ankündigte. Aber er habe alles verloren, sei ruiniert. „Da kann man nicht erwarten, dass man sich mit einem Butterbrot abspeisen lässt.“
„Ich hätte gedacht, dass die ein Interesse daran haben, dass eine Geschichte, die peinlich war ohne Ende, nicht wieder aufgekocht wird“, sagte Mollaths Anwalt Braun. „Aber wenn die das alles noch einmal in der Öffentlichkeit durchkauen wollen: bitte sehr.“
Auch politisch hatte der Fall übrigens Folgen: Es gab eine Gesetzesänderung bei der Einweisung psychisch kranker Straftäter. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag wurde eingerichtet, die Opposition aus SPD, Grünen und Freien Wählern sah gravierende Fehler unter anderem bei den Ermittlern.