Prozess erbringt Hinweise auf organisierten Drogenhandel durch Flüchtlinge - Haftstrafe für 21-Jährigen Die Syrer und das Super-Hasch

Von Manfred Scherer
Bei Syrern in Bayreuth beschlagnahmtes Hasch mit der Aufschrift "Beling". Identisches Rauschgift fand die Polizei bei einem Verdächtigen in Kulmbach. Foto: Polizei Foto: red

Ein 21-jähriger Mann aus Syrien ist vom Jugendschöffengericht wegenDrogenhandels zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. In demProzess ergaben sich Anhaltspunkte, dass syrische Flüchtlinge in denorganisierten Handel mit extrem starkem Haschisch verwickelt sind.

 
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Es handelt sich um Super-Hasch: Die Polizei beschlagnahmte Anfang diesen Jahres Proben des Cannabis-Rauschgifts, das Wirkstoffkonzentrationen hatte, wie sie dem Drogenfahnder Michael Hübsch bislang "noch nicht untergekommen" sind. Der Hauptkommissar ermittelte seit Jahresbeginn in der Drogenszene in Kulmbach. Durch die üblichen Hinweise von geschnappten Konsumenten geriet bald ein junger Mann ins Visier, der als Flüchtling aus Syrien nach Deutschland gekommen war und der in der Oberen Stadt eine Dachwohnung bewohnte. Das Kommen und Gehen verdächtiger Gestalten bestärkte die Drogenfahndung in dem Verdacht, dass der Mann mit Rauschgift handeln könnte.

Mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss in der Tasche und einen Drogenhund an der Leine durchsuchten Hübsch und seine Kollegen am 10. März die Wohnung. In einem Dachabteil, gut verborgen unter Dachplatten, fand der Hund das Versteck, in dem eine angebrochene Haschischplatte lag. Auf der Platte fanden die Ermittler den Teilabdruck einer Inschrift: Der Teilabdruck passt zu der Inschrift "Beling", die die Kriminaler in einem anderen Fall fanden. In Bayreuth hatte die Drogenfahndung Anfang März drei Syrer im Alter von 19, 20 und 27 Jahren festgenommen, die insgesamt 21 Kilo Haschisch gehandelt haben sollen. Das "Beling"-Hasch aus dem Bayreuther Fall hatte 17,5 Prozent Wirkstoffgehalt - üblich waren bislang durchschnittlich maximal zehn Prozent.

Verbindung zu Dealern in Bayreuth?

Doch, ob der 21-Jährige, der in Kulmbach dealte, mit der Bayreuther Syrer-Gruppe zusammenarbeitete, bleibt vorerst nur ein unbewiesener Verdacht. Der junge Mann machte nämlich einerseits eine offene, andererseits ein verschlossene Aussage. Nach seiner Festnahme gestand er nämlich nicht nur, dass ihm die im Dach in der Oberen Stadt gefundene Platte gehöre. Er räumte nicht nur auch ein, rund 70 Gramm Hasch an andere Konsumenten verkauft zu haben. Er gestand auch, dass er in vier Fällen je 100 Gramm, in einem Fall 200 Gramm und in einem weiteren Fall 300 Gramm Hasch gekauft hatte.

Über die Hintergründe allerdings tischte er eine Geschichte auf, die ihm niemand glaubte: Er will die Hälfte der 900 Gramm selbst geraucht haben. Er behauptete, er habe erst seit Dezember 2016 gedealt - womit seine behauptete Tagesdosis bei rund acht Gramm liegt. "Unmöglich", sagte dazu Hauptkommissar Hübsch, der sagte, der menschliche Körper könne eine deartige Menge niemals aufnehmen, geschweige denn verarbeiten. Und schon gleich gar nicht bei dem festgestellten Wirkstoffgehalt des Super-Haschs.

Im Handy eine Spur nach Syrien

Der Angeklagte behauptete auch, er habe das Haschisch in Berlin und in Nürnberg bei Unbekannten gekauft, er habe sofort gesehen, an wen er sich wenden müsse. Auch das bezeichnete der Drogenfahnder im Zeugenstand als unglaubwürdig. Lebensnah dagegen sei die Schilderung des Angeklagten, er habe das Hasch per Fernbus transportiert. Drogenfahnder Hübsch fand bei seinen Ermittlungen im Smartphone des 21-Jährigen einen Chat, der von einer Übersetzerin eingedeutscht wurde: In dem Chat war die Rede von einem Clan in Syrien. Aber ob dieser Clan mit Drogengeschäften zu tun oder gar seine Fühler nach Europa und nach Bayreuth ausgetreckt hat, das weiß zumindest die Bayreuther Kripo nicht.

In dem Prozess ging es kurz auch um die Frage, ob der 21-Jährige als Jugendlicher oder als Erwachsener bestraft werden soll. Das genaue Geburtsdatum des Mannes ist unklar - allerdings verfügt er über PÜapiere, die sein Geburtsjahr als 1996 bezeichnen. Ein Bediensteter des Jugendamtes attestierte dem Angeklagten angesichts der Tatsache, dass dieser vor wenigen Jahren alleine die Flucht nach Europa bewerkstelligt hatte, eher Erwachsenenstatus. Der Sozialarbeiter sagte sogar: "Er ist mehr ein organisierter Straftäter als ein Heranwachsender oder ein Jugendlicher."

Gericht sieht erhebliche kriminelle Energie

Während der Staatsanwalt drei Jahre Haft beantragte, meinte der Verteidiger Tobias Liebau, eine Bewährung sei möglich.

Dem erteilte das Schöffengericht unter Vorsitz von Andrea Deyerling eine Absage: Erhebliche kriminelle Energie, Handel mit großen Mengen an Rauschgift, eine Vielzahl an Taten - das könne nur mit Gefängnis bestraft werden. Die Gerichtsvorsitzende war auch der Meinung, dass die wirklichen Hintergründe kaum offenbar geworden seien: "Er hat sich nicht wirklich in die Karten schauen lassen. Seine Geschichte hat nicht überzeugt."

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