Grund für die Anzeige ist, dass die Frau seit mehr als einem Jahr in Deutschland lebt, bislang aber die erforderliche Umschreibung ihres russischen Führerscheines in eine deutsche Fahrerlaubnis nicht veranlasst hat.
Nur ausländische Führerscheine aus EU-Staaten werden in Deutschland ohne Umschreibung anerkannt. Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten müssen in der Regel spätestens nach einem halben Jahr Aufenthalt umgeschrieben werden, was Kosten bei der Führerscheinstelle und eventuell Kosten für Fahrprüfungen nach sich ziehen kann.
Polizeimeldung Mit Führerschein aber ohne Fahrerlaubnis
Polizeipräsidium Oberfranken, Pressestelle 24.04.2019 - 10:30 Uhr