Schollbach verzichtete nach der Anklageerhebung am Mittwoch auf seine scharfe Zunge und blieb ganz im Duktus seines Berufsstandes - er ist Anwalt: «Der Verdacht einer nicht unerheblichen Straftat steht im Raum. Für das Funktionieren rechtsstaatlicher Institutionen muss gewährleistet sein, dass Zeugen ihrer Pflicht, die Wahrheit zu sagen, nachkommen.» Aufgrund der hervorgetretenen Widersprüche bestünden berechtigte Zweifel daran, dass vor dem Wahlprüfungsausschuss alle Zeugen ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind.
Petry ist angeschlagen
Sollte das Dresdner Landgericht die Anklage zulassen, wird in einem Prozess geklärt werden müssen, ob Petry absichtlich gelogen hat oder sich nur falsch erinnerte. Dann hätte sie lediglich fahrlässig gehandelt. Bei einer Verurteilung wegen Meineids droht ihr eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, in minder schweren Fällen eine Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die uneidliche Falschaussage wird mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft. Für Frauke Petry käme schon ein Prozess vor dem Landgericht zur Unzeit.
Denn nach ihrem politischen Sturzflug wirkt die einstige Vorzeige- Frau der AfD mehr als angeschlagen. Bei der Bundestagswahl gewann sie in ihrem Wahlkreis zwar das Direktmandat, kündigte wenige Stunden später aber an, der Bundestagsfraktion der AfD nicht angehören zu wollen. Schnell machte das böse Wort vom «Wahlbetrug» die Runde. Petry selbst meint nicht, dass sie die Wähler getäuscht hat und versprach, ihnen vor Ort Rede und Antwort zu stehen. Nach der Anklageerhebung ist sie aber nicht nur deshalb in Erklärungsnot.