Pegnitz Wirtschaft Obi bleibt am Marktsonntag zu

Von Hans-Jochen Schauer
Keiner im Obi: Am Marktsonntag muss der Baumarkt künftig geschlossen bleiben. Er liegt außerhalb der neu festgelegten Innenstadtzone. Foto: Ralf Münch Quelle: Unbekannt

PEGNITZ. Der traditionelle Bartholomäusmarkt naht. Wie es seit Jahrzehnten, üblich ist, machen dann auch die Geschäfte in der Innenstadt auf. Auch die Läden und Supermärkte in beiden Einkaufszentren öffnen, obwohl die Gewerkschaft Verdi darauf gedrungen hatte, dass sie an den vier Marktsonntagen geschlossen bleiben sollen.

 
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Immer wieder hatte Gewerkschaftssekretär Paul Lehmann die Marktverordnung attackiert, die Stadt musste letztlich klein beigeben. Der Stadtrat änderte zähneknirschend die Marktverordnung und zog die Grenzen für den innerstädtischen Einzelhandelsbereich in der Kernstadt neu. Mit dem Obi-Baumarkt blieb ein Schwergewicht auf der Strecke. Auch die Läden am Böllgraben dürfen künftig an Marktsonntagen nachmittags zwischen 13 und 18 Uhr nicht mehr öffnen.

Verwaltungsgerichtshof mit Urteil

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat erst vergangene Woche zu dem Thema „verkaufsoffene Sonntage“ ein wegweisendes Urteil gesprochen. Demnach dürfen bei Festen oder Märkten in der Ansbacher Innenstadt an Sonntagen die Geschäfte nur dort, aber nicht im gesamten Stadtgebiet öffnen.

Urteil stärke Sonntagsschutz

Der VGH hob mit dieser Entscheidung eine anderslautende Verordnung der Stadt Ansbach auf. Diese hatte es Läden im gesamten Stadtgebiet erlaubt zu öffnen, wenn in der Altstadt ein Street Food Festival, ein Stadtfest oder ein Martinimarkt stattfindet. Das Urteil stärke eindeutig den Sonntagsschutz, so die Gewerkschaft und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, die das Normenkontrollverfahren angestrengt hatte.

Nur 300 Meter Unterschied

Für Johannes Streng, Geschäftsführer der Obi Baumarkt Franken GmbH, ist es unverständlich, warum der Obi-Markt an der Alten Poststraße an Marktsonntagen zugesperrt bleiben muss, während das nur rund 300 Meter entfernt liegende Admira-Center und das Wiv-Center öffnen dürfen; auch Lidl und Netto dürfen aufmachen. Dabei sind die beiden Einkaufszentren genauso wie der Obi-Baumarkt alle in den vergangenen Jahren entstanden. Und das in Gebieten, die erst nach dem Zweiten Weltkrieg bebaut worden sind — weit weg von der Innenstadt.

Raab sieht es anders

Anders sieht das Bürgermeister Uwe Raab (SPD). „Ob die Bebauung vor oder nach 1945 erfolgte, spielt in der Beurteilung überhaupt keine Rolle. Die angesprochenen Märkte und Geschäfte liegen nahe der Innenstadt und sind aus städtebaulicher Sicht mit attraktiven Wegebeziehungen, sowohl für den PKW-Nutzer, als auch für Radfahrer und Fußgänger mit der Innenstadt direkt verbunden.“

Der Kurier hat nachgemessen: der Mittelpunkt des Admira-Centers liegt 900 Meter (Luftlinie) vom Alten Rathaus entfernt, der Obi-Markt 1120 Meter. „Ich verstehe das nicht, da bedarf es einer Klage“, sagt Streng. Wird Obi der Kläger sein? „Nein“, sagt Streng, „aber wenn jemand dagegen klagt, ist das sofort vom Tisch.“ Für Obi sei die neue Verordnung ein „harter Schlag“. Raab geht davon aus, dass kein Kläger auftritt, „da wir die Gebietsausweisungsgrenzen anhand der Anhörungsergebnisse ermittelt haben“.

Auch Streng gegen Sonntagals Werktag

OBI sei im innerstädtischen Einzelhandelsbereich enthalten, „nur halt nicht an den Markttagen“, so der Bürgermeister. „Ich bedaure persönlich sehr, dass die Geschäfte am südlichen Ortsrand nicht mehr in das Gebiet der Geschäftsöffnungen des Einzelhandels im Rahmen des Marktgeschehens aufgenommen werden können, weil sie einen sehr beliebten Anziehungspunkt des Marktgeschehens darstellten. Da es aber so ist, dass irgendwo die Grenzziehung zu erfolgen hat und diese im Rahmen der im Vorfeld stattgefundenen Anhörungen so vereinbart wurde, ist das schlussendlich zu akzeptieren.“

Anderthalb Prozent des Jahresumsatzes

Die verkaufsoffenen Sonntage hätten in Pegnitz anderthalb bis zwei Prozent des Jahresumsatzes eingebracht. Die Leute würden die Zeit nutzen und kämen zu zweit oder viert zum Einkaufen. Auch die Obi-Mitarbeiter würden an diesen Tagen gerne arbeiten, weil im Laden richtig was los sei. Gleichwohl sei er gegen allgemeine Sonntagsöffnungszeiten. Diese würden die Kunden zwar nutzen — der Umsatz liege dann fünf bis acht Prozent über den normalen Wochentagen —, aber für die Mitarbeiter sei dies weniger schön. Aber vier verkaufsoffene Marktsonntage wie in Pegnitz würden die Mitarbeiter akzeptieren.

"Damit machen sie sich keine Freunde"

Umso unverständlicher ist es für Streng, dass Verdi und die Kirchen sich vehement gegen verkaufsoffene Sonntage stellen. „Damit machen sie sich keine Freunde. Was sind schon vier Sonntage im Jahr.“ Die Kirchen würden nicht mehr Besucher in die Gotteshäuser bringen, wenn es keine verkaufsoffenen Sonntag gebe, ist Streng überzeugt.

Raab verweist auf Ladenschlussgesetz

Bürgermeister Raab verweist auf das Ladenschlussgesetz. Das besage, dass die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot aus Anlass eines Marktes dann zulässig sei, wenn die prägende Wirkung des Marktes für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiege, sagt Raab.

"Markt erzeugt Besucherstrom"

„Das ist gegeben, weil der Markt für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom erzeugt, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt. Je größer also die Ausstrahlungswirkung des Marktes wegen seines Umfangs oder seiner besonderen Attraktivität ist, desto weiter reicht der räumliche Bereich, in dem die Verkaufsstellenöffnung noch in Verbindung zum Marktgeschehen gebracht werden kann.“

Schriftliche Erklärung von Bürgermeister Uwe Raab

Bürgermeister Uwe Raab erklärt, weshalb die Marktverordnung die Einkaufsmärkte an der Nürnberger Straße miteinbezieht: „Die Jahrmärkte in Pegnitz ziehen seit Jahrzehnten zeitweise über 10 000 Besucher an. Beim vergangenen Markt waren über 100 Stände unterschiedlichster Waren vorhanden. Der Markt ist die Hauptsache, die Sonntagsöffnung der Geschäfte der ’Nebeneffekt’. Für die festgelegte Gebietskulisse spricht auch die Strukturanalyse des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Pegnitz 2030 (ISEK, Anmerkung der Redaktion)."

"ISEK als Handlungsgrundlage"

"Das ISEK soll als Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt Pegnitz dienen. Von 2001 bis 2014 lassen sich erhebliche Veränderungen der Einzelhandelsstrukturen identifizieren. Insgesamt hat sich die Zahl der Einzelhandelsbetriebe von damals 124 auf heute 108 (minus 13 Prozent) verringert. Auch ist die Verkaufsfläche in diesem Zeitraum rückläufig, wenn auch nicht ganz so stark (minus 5 Prozent). In der Innenstadt ist ein starker Rückgang in der Anzahl der Geschäfte von damals noch 80 auf heute nur mehr 54 zu konstatieren. Die Verkaufsflächen der historischen Innenstadt mit K&P, PEP sowie Schloßstraße Nord sind in diesem Zusammenhang von 2001 bis 2014 um 51 Prozent zurückgegangen, während sie im gleichen Zeitraum im Bereich der Ortsdurchfahrt Bundesstraße 2 um 38 Prozent angestiegen sind."

"Starker Anstieg an der Bundesstraße"

"Im selben Zeitraum ist an der Bundesstraße, mit den Fachmarktzentren in innerstädtisch integrierter Lage, nach dem ISEK beziehungsweise dem SEEK (Städtebauliches Einzelhandelsentwicklungskonzept, Anmerkung der Redaktion), ein starker Anstieg in der Anzahl der Betriebe von damals noch 26 auf heute 44 zu verzeichnen. Dieser geht auf die Betriebe im 2005 eröffneten Admira-Center und im Ende 2013 neu eröffneten Wiv-Center zurück."

"Innenstadt-relevante Sortimente übernommen"

"Fußläufig von der Hauptstraße sind die, entlang der Bundesstraße 2 gelegenen, Geschäfte erreichbar. Es ist zulässig, dass die Ausstrahlungswirkung des Marktes mit mehreren tausend Besuchern auch auf die in den letzten Jahren entstandenen Einzelhandelsgeschäfte greift. Noch dazu, weil diese das Innenstadt-relevante Sortiment zum Teil übernommen haben. Von dieser Wirkung können und sollen die Ladengeschäfte profitieren.“

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