Parkmoral lässt zu wünschen übrig

Von Brigitte Grüner
Am Auerbacher Schlosshof nimmt die wilde Parkerei oft überhand. Selbst die Garagen der Anwohner sind oft zugeparkt. Foto: red Foto: red

Die Parkmoral vieler Bürger und Besucher lässt immer mehr zu wünschen übrig. Anwohner, Parküberwacher und Polizei können ein Lied davon singen. Nur lückenlose Überwachung an 24 Stunden pro Tag könnte Abhilfe schaffen, meint Bürgermeister Joachim Neuß.

 
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Im Rathaus sind die Probleme bekannt. Nicht umsonst hat die Stadt eine kommunale Parküberwachung eingeführt, die im Zentrum unterwegs ist. Nur durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs könne man die Falschparker belehren, meint Neuß. Grundsätzlich sei dafür die Polizei zuständig. Die Beamten können von den Anwohnern jederzeit auch angerufen werden. Weil allerdings die Kapazitäten der Ordnungshüter nicht ausreichen, beschäftige die Stadt auch einen kommunalen Parküberwacher.

Garagen der Anwohner zugeparkt

Notorische Falschparker gibt es an mehreren Stellen. Eine davon ist der Schlosshof, der besonders in den Abendstunden oft von unvernünftigen Autofahrern als Parkplatz genutzt wird. Nicht selten kommt es vor, dass die Garagen der Anwohner zugeparkt sind, sodass weder ein Aus- noch Einfahren möglich ist. Auch unter den lauschigen Bäumen stehen Autos oder direkt vor der Alten Münze.

Selbst der Pavillon der Außengastronomie wurde von einem Autofahrer schon als Carport genutzt. Der Bürgermeister ist von Anwohnern darüber informiert worden. Es sei offensichtlich, dass es dieses Problem auch anderswo in der Innenstadt gibt, so Neuß. „Vermutlich ist diese Unvernunft oder Bequemlichkeit mancher Autofahrer nur zu bekämpfen, wenn wir eine lückenlose 24-Stunden-Überwachung einführen würden. Dies ist nicht zu bezahlen.“

Polizei ist sich der Probleme bewusst

Auch der Leiter der örtlichen Polizeiinspektion, David Schaffer, ist sich der Probleme bewusst. „Die Parksituation in der Auerbacher Innenstadt ist nicht nur aufgrund der Baumaßnahmen derzeit angespannt.“ Die lebendige Innenstadt werde aufgrund der Einkaufsmöglichkeiten sowie der vorhandenen Gaststätten von vielen Fahrzeugen aufgesucht.

Häufig parken die Autofahrer außerhalb der vorgesehenen Parkflächen. „Gemäß der Innenstadtparkregelung der Stadt ist dies verboten.“ Den Schlosshof bezeichnet Schaffer als einen der Hotspots an Parkverstößen. Im Rahmen der Überwachung des so genannten „ruhenden Verkehrs“ finde ein regelmäßiger Austausch mit der Verkehrsüberwachung der Stadt statt.

Vereinzelt Klagen von Anwohnern

Die Polizei kenne die Problematik und ahnde nach Möglichkeit entsprechend festgestellte Verstöße, erklärt der Polizeichef. In den vergangenen Monaten habe es nur vereinzelt Klagen von Anwohnern aus dem gesamten Stadtgebiet gegeben. Der Großteil der festgestellten Parkverstöße im Innenstadtgebiet erfolgte im Rahmen des Streifendienstes. Mitteilungen von Anwohnern werden durch die Polizei ernst genommen, betont Schaffer. „Da die Polizei Auerbach 24 Stunden an sieben Tagen der Woche besetzt ist, ist sie für alle Bürger jederzeit Ansprechpartner.“ Entsprechende Verkehrsüberwachungen finden im Rahmen des Streifendienstes rund um die Uhr statt.

Wer nicht auf den vorgesehenen Stellflächen parkt, muss seinen Geldbeutel zücken. Falsches Parken wird durch die Polizei sowie die Verkehrsüberwachung konsequent verfolgt, erklärt Schaffer. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht dahierfür Verwarnungsgelder vor. Je nach Art des Verstoßes beträgt das Verwarnungsgeld 15 bis 35 Euro. Der Dienststellenleiter nennt Beispiele. Werden im Zufahrtsbereich zum Schlosshof Falschparker im Halteverbot festgestellt, beträgt das Verwarnungsgeld 15 Euro. Parken Fahrzeuge außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen ohne eine Behinderung des Verkehrs ebenfalls 15 Euro. Werden zum Beispiel Garagen zugeparkt und dadurch Anwohner an der Ausfahrt gehindert, erhöht sich der Betrag auf bis zu 35 Euro. „Die Parkregelung für den Innenstadtbereich ist eindeutig“, erklärt Schaffer. An allen Zufahrten in die Innenstadt seien entsprechende Verkehrszeichen aufgestellt. Im innerstädtischen Bereich gilt das sogenannte eingeschränkte Halteverbot für eine Zone. Das Parken ist nur innerhalb gekennzeichneter Flächen mit Parkschein erlaubt. Konsequente Sanktionen durch Verwarnungsgelder seien eine Möglichkeit, den Bürgern die Situation aufzuzeigen. Bei konkreter Behinderung und entsprechender Einzelfallprüfung sei es auch zulässig, ein Fahrzeug abschleppen zu lassen. Hierdurch entstehen dem verantwortlichen Fahrzeugführer hohe Kosten, die über ein Verwarnungsgeld hinaus gehen.