Angeklagter sorgte selbst für Erste Hilfe
Auf Kurier-Anfrage erklärte Haseloff, der jugendliche Angeklagte sei in dem Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen eines versuchten Tötungsdeliktes angeklagt gewesen. Der Grund: Der zur Tatzeit 15-Jährige habe damals selbst noch dafür gesorgt, dass das schwer verletzte Opfer nicht gestorben sei. Der Angeklagte habe damals für Hilfe und für den Notruf beim Rettungsdienst gesorgt. Die Jugendkammer habe den Angeklagten für die gefährliche Körperverletzung zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt und diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Jugendliche habe die Zeit seit der Tat in einer "U-Haft-Vermeidungseinrichtung" verbracht. Dem Verurteilten erteilte das Gericht die Auflage, eine bereits vor dem Verfahren vorbereitete stationäre Therapie anzutreten. In der Urteilsbegründung habe der Gerichtsvorsitzende Eckstein davon gesprochen, dass sowohl Opfer als auch Angeklagte damals einen Schutzengel gehabt hätten.