Nicht öffentlicher Prozess gegen Jugendlichen: Verurteilter soll Therapie antreten Bewährung für Messerstiche gegen Kind

Von Manfred Scherer
Eine zweijährige Bewährungsstrafe hat das Landgericht in einem nicht öffentlichen Prozess gegen einen Jugendlichen verhängt. Er hatte im April 2017 im Landkreis ein sechsjähriges Kind mit einem Messer schwer verletzt. Foto: Britta Pedersen dpa/Archiv Foto: red

Es war eine Bluttat, die Aufsehen erregte: Knapp ein Jahr nach den Messerstichen eines 15-Jährigen gegen ein sechs Jahre altes Kind im Landkreis Bayreuth ist der Fall vor Gericht. Bei der Urteilsverkündung fällt der Begriff "Schutzengel".

 
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Der Fall wurde vor der Jugendkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Michael Eckstein in einem nicht öffentlichen Prozess verhandelt. Der Sprecher des Landgerichts, Richter Clemens Haseloff, erklärte auf Anfrage, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit laut Jugendgerichtsgesetz zwingend habe erfolgen müssen und dem Schutz der Persönlichkeit des jugendlichen Angeklagten diene: "Im Jugendstrafrecht geht es um Erziehung und nicht um Vergeltung."

Laut Gesetz dürfe die Justiz Informationen über nicht öffentliche Verfahren gegen Jugendliche nur bei einem besonderen oder überragendem öffentlichen Interesse weitergeben. Im vorliegenden Fall sei dies bedingt bejaht worden - vorwiegend deshalb, weil die Bluttat vom 9. April 2017 öffentlich bekannt geworden und darüber in den Medien berichtet worden war.

Angeklagter sorgte selbst für Erste Hilfe

Auf Kurier-Anfrage erklärte Haseloff, der jugendliche Angeklagte sei in dem Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen eines versuchten Tötungsdeliktes angeklagt gewesen. Der Grund: Der zur Tatzeit 15-Jährige habe damals selbst noch dafür gesorgt, dass das schwer verletzte Opfer nicht gestorben sei. Der Angeklagte habe damals für Hilfe und für den Notruf beim Rettungsdienst gesorgt. Die Jugendkammer habe den Angeklagten für die gefährliche Körperverletzung zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt und diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Jugendliche habe die Zeit seit der Tat in einer "U-Haft-Vermeidungseinrichtung" verbracht. Dem Verurteilten erteilte das Gericht die Auflage, eine bereits vor dem Verfahren vorbereitete stationäre Therapie anzutreten. In der Urteilsbegründung habe der Gerichtsvorsitzende Eckstein davon gesprochen, dass sowohl Opfer als auch Angeklagte damals einen Schutzengel gehabt hätten.

Mehr Informationen über den Ablauf und das Motiv der Bluttat wollte Haseloff nicht nennen. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten im April 2017 auf Anfrage bekannt gegeben, dass der Jugendliche damals zunächst versucht haben soll, den Verdacht auf einen Unbekannten zu lenken. Als mögliches Tatmotiv war damals der Streit um ein Handy genannt worden.

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