Nachbarschaftsstreit mit Haken und Ösen

In einer Siedlung in Betzenstein (die nicht im Bild ist) zoffen sich zwei Nachbarn. Das wurde in der Stadtratssitzung deutlich. Foto: red Foto: red

Die Zuhörer in der Stadtratssitzung glaubten ihren Ohren nicht zu trauen – angesichts der Dinge, die da zur Sprache kamen. Bei einem Streit zwischen Nachbarn geht es richtig zur Sache.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Im Baugebiet Teufelsloch wird offenbar mit allen verfügbaren Mitteln „gekämpft“. Sogar Kameras und Richtmikrofone sollen bei der Auseinandersetzung der Nachbarn zum Einsatz kommen.  Zur Sprache kam die Sache, weil einer der Nachbarn im Rathaus den Antrag für einen zwei Meter hohen Sichtschutzzaun eingereicht hatte, den er an seiner nordöstlichen Grundstücksgrenze errichten möchte.

Antrag im Stadtrat

Dieser Antrag lag nun dem Stadtrat vor. Hans Thummert (Unabhängige Bürger, UB) hatte für das Ansinnen einen Erklärung parat: „Es geht nicht um die Optik, sondern um einen Schutzzaun vor dem Nachbarn.“ Der Antragsteller habe mit diesem Schwierigkeiten. Er werde mittels Richtmikrofonen und Kameras vom Nachbarn „überwacht“. Die Anwältin des Antragsstellers habe diesem geraten, einen zwei Meter hohen Zaun zu bauen.

Maximale Höhe von 1,80 Meter

Über die Auseinandersetzung zwischen den beiden Nachbarn konnten und wollten die Räte kein Urteil fällen, in der Sitzung ging es lediglich um den Zaun. Es wurde festgestellt, dass der Antrag den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht. Dort ist festgehalten, dass Einfriedungen zu Nachbarschaftsgrundstücken nur eine maximale Höhe von 1,80 Meter haben dürfen und dies auch nur auf halber Länge.

Bestimmungen des Bebauungsplans

Davon wollte sich der Antragsteller befreien lassen. Er wollte einen Zaun mit zwei Metern Höhe. Grundsätzlich, so kommentierte der stellvertretende Bürgermeister Peter Marschall (UB), habe er nichts gegen einen Zwei-Meter-Zaun, aber: „Die Bestimmungen des Bebauungsplans sind auch ein Vertrauensschutz.“ Die Festsetzungen gelten für jeden Grundstücksbesitzer in diesem Baugebiet. Wenn man in diesem Falle eine Ausnahme mache, müsse das dann auch für alle anderen Anwohner gelten.

Außerdem: „Die Stadt ist nicht dazu da, private Streitigkeiten zu schlichten.“ Die Probleme schaffe man damit auch nicht aus der Welt, ergänzte Werner Otto (Wählergemeinschaft): „Am Ende mauert sich dort jeder ein.“ Gegen die Stimme von Hans Thummert wurde der Antrag im Stadtrat abgelehnt. tz/kad

Autor