Der mutmaßliche Täter habe sich als Konvertit im Falle einer Abschiebung in sein Heimatland Afghanistan bedroht gesehen, sagte Herrmann am Dienstag in Erlangen. Es müsse geprüft werden, ob es weitere Fälle gebe, in denen jemand angebe, zum Christentum übergetreten zu sein.

Herrmann ergänzte: „Klar ist auch, dass wir sowohl von den Kirchen als auch vom Verwaltungsgericht erwarten, (...) dass sie sich sehr genau anschauen, ob einer wirklich zum Christentum übertritt - was ich hier im Einzelfall noch nicht beurteilen kann - oder ob es vorgeschoben sein könnte, nur um einer Abschiebung zu entgehen.“

Der 41-jährige Afghane, der in Arnschwang in der Oberpfalz einen Jungen erstochen hat, war ein verurteilter Straftäter und trug eine elektronische Fußfessel. Die 47 Jahre alte Mutter des Kindes erlitt bei der Auseinandersetzung mit dem Mann schwere Schnittverletzungen. Während des folgenden Polizeieinsatzes gab ein Beamter acht Schüsse auf den 41-Jährigen ab, der tödlich getroffen wurde.

Nach Angaben der Regierung der Oberpfalz hätte der Mann abgeschoben werden sollen. Doch er hatte sich rechtlich dagegen gewehrt, so dass 2014 ein Abschiebeverbot ausgesprochen worden war.

In seiner Ruhe gestört

Wie unterdessen die Staatsanwaltschaft Regensburg und das Polizeipräsidium Oberpfalz mitteilten, deuten erste Erkenntnisse aus der Vernehmung der Mutter darauf hin, dass der 41-jährige Täter sich durch die spielenden Kinder der Geschädigten in seiner Ruhe gestört fühlte.

Es entstand deshalb eine Streitigkeit, in deren weiteren Verlauf der Täter zunächst auf die Geschädigte und schließlich auf deren fünfjährigen Sohn körperlich losging und dabei auch ein Messer einsetzte. Der Täter fügte dem Jungen schwerste Verletzungen im Halsbereich zu, an denen er trotz ärztlicher Bemühungen verstarb. Die geschädigte 47-Jährige wurde durch den Täter an Hals, Armen und Beinen schwer, jedoch nicht lebensgefährlich verletzt.

Keinerlei Vorbeziehung

Der weitere, sechsjährige Junge der Geschädigten blieb körperlich unverletzt. Nach derzeitigen Erkenntnissen bestand zwischen der Geschädigten und dem Täter außer der Nachbarschaft keinerlei Vorbeziehung.

Die Geschädigte gab zudem an, dass es bereits mehrfach dazu gekommen sei, dass der Täter sich durch die Kinder in seiner Ruhe gestört fühlte. Die Frau befinde sich nach wie vor in ärztlicher Behandlung.

Die Vernehmungen weiterer Bewohner der Unterkunft, von denen nach bisherigem Erkenntnisstand mindestens vier die Tat als Augen- oder Ohrenzeugen mitbekommen haben, sollen nun nach und nach durch die Ermittler der Kripo Regensburg abgearbeitet werden. Da es sich um Menschen verschiedenster Nationalitäten handelt, seien Dolmetscher notwendig, weshalb die Durchführung der Vernehmungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.