Mehr Asylbewerber für den Landkreis

Von Andreas Gewinner
Die Zahl von Migranten und Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, ist nicht deutlich gestiegen. Trotzdem müssen im Landkreis Bayreuth künftig wieder mehr dieser Menschen untergebracht werden. Foto: Balazs Mohai/dpa Foto: red

Der Landkreis muss wieder mehr Asylbewerber aufnehmen. Das hat auch zur Folge, dass die Unterkunft am Fichtelsee nicht wie ursprünglich geplant Ende Mai geschlossen wird. In dem Haus ist Platz für 80 Menschen, zuletzt hatten hier nur rund 20 gelebt.

 
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Das Ausländeramt im Landratsamt Bayreuth hat von der Regierung von Oberfranken die Mitteilung bekommen, dass für die nächsten zwei Monate jede Woche zehn Menschen im Landkreis untergebracht werden müssen. Hintergrund ist nicht, dass die Flüchtlingszahlen wieder deutlich steigen würden; vielmehr hat Bayern zuletzt seine Quote beim bundesweiten Verteilungsschlüssel von Flüchtlingen und Migranten auf die einzelnen Bundesländer nicht erfüllt.

Zuletzt hatte der Landkreis Bayreuth überhaupt keine Zuweisungen mehr erhalten. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise waren es rund 25 pro Woche, so Ingrid Gleißner-Klein, Geschäftsbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung und Leiterin des Ausländeramtes im Landratsamt Bayreuth. Auch innerhalb Bayerns und des Bezirks sind die Unterbringungsvorgaben unterschiedlich erfüllt. Es gibt Landkreise in Oberfranken, die von den neuerlichen Zuweisungen ausgenommen sind, so Gleißner-Klein. Insgesamt geht es bezirksweit um rund 600 Menschen.

Aktuell leben gut 400 Menschen in den Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Bayreuth. Die Zahl wird nur monatlich erfasst, kann sich aber täglich ändern. Die Neu- oder Wiedereröffnung einer weiteren Unterkunft im Landkreis ist nicht geplant. Denn am Fichtelsee sind aktuell rund 60 Plätze frei.

Außerdem liegt nach Einschätzung von Gleißner-Klein die „Fehlbelegungsquote“ in den Unterkünften im Landkreis bei rund einem Drittel. Das heißt, rund ein Drittel der Menschen, die in den Heimen leben, müssten diese eigentlich schon verlassen haben, weil sie ihre Duldung oder Anerkennung mit Aufenthaltsrecht bekommen haben. Und eine eigene Wohnung beziehen müssten.

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