Das teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München mit.
Private Veranstaltungen, Parteiversammlungen, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und ähnliches dürfen demnach nun mit doppelt so vielen Teilnehmern stattfinden wie bisher: also mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 200 Personen im Freien. Auch Schulabschlussfeiern können in dieser Größenordnung stattfinden.