Landratsamt widerspricht dem Rathaus

Von Luisa Degenhardt
Im Rathaus Pottenstein (Bild) sieht man die Thematik Straßenausbaubeitragssatzung grundsätzlich anders als im
 Bayreuther Landratsamt. ⋌Foto: Ralf Münch Foto: red

Vergangene Woche hatte sich der Stadtrat gegen die Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) ausgesprochen. Dazu hat sich das Landratsamt nun deutlich geäußert.

 
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„Die Finanzlage der Stadt Pottenstein ist nicht annähernd geeignet, einen Ausnahmetatbestand zu begründen“, schreibt Michael Benz, Pressesprecher am Landratsamt Bayreuth. Weiter heißt es: „Für sie gilt deshalb das gleiche wie für Gemeinden, die staatliche Stabilisierungshilfe erhalten und deshalb eine Sabs zwingend vorausgesetzt wird.“

Gegen die Einführung einer SABS

Wie berichtet, hatte sich der Stadtrat in seiner Sitzung vergangene Woche gegen die Einführung einer SABS ausgesprochen. Das Gremium einigte sich darauf, dass für die Stadt eine Ausnahmeregelung gelten müsse. Denn Pottenstein hatte bis 1996 eine SABS, dann stimmte der Stadtrat für die Aufhebung. Heute noch sitzen einige Kommunalpolitiker im Stadtrat, die damals entschieden haben. Sie müssten nun anders stimmen als vor 20 Jahren. „Ich kann heute schlecht für eine neue Satzung stimmen“, sagte Josef Ringler (CWU-UWV) in der Sitzung.

Schuldenstand der Stadt seit 1996 verringert

Weitere Argument der Räte waren, dass sich der Schuldenstand der Stadt seit 1996 verringert und das Landratsamt die Aufhebung nie beanstandet hat. Doch die Aussage des Landratsamtes ist eindeutig. „Die Städte und Gemeinden sowie ihre Organe sind verpflichtet, sich an Recht und Gesetz, das heißt im vorliegenden Fall an die Gemeindeordnung, das kommunale Abgabengesetz und die höchstrichterliche Rechtsprechung zu halten“, so Benz. Sei dies nicht der Fall, seien rechtsaufsichtliche Maßnahmen unvermeidbar.

Maßnahmen der Rechtsaufsicht

Letztes Mittel ist dann, wie berichtet, die Ersatzvornahme. Das heißt, dass die Rechtsaufsicht eine SABS für die Stadt Pottenstein erlässt. Ohne Zustimmung der Rechtsaufsicht kann diese Satzung nicht geändert werden. Im Landkreis gibt es laut Benz zurzeit mehrere Fälle, in denen Gemeinden keine Sabs erlassen wollen. „Das Landratsamt wird sich hier intensiv darum bemühen, diese rechtsaufsichtlich gleich zu behandeln.“ Gegen die Maßnahmen der Rechtsaufsicht können Gemeinden klagen.

Hohenbrunn in Oberbayern hat geklagt

Gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hatte der Ort Hohenbrunn in Oberbayern geklagt. Die Gemeinde hat vor Gericht verloren, sie muss die Beiträge erheben. Das Landratsamt Bayreuth hatte in einem Schreiben Mitte November 15 Gemeinden nochmals „nachdrücklich aufgefordert“, bis 31. Dezember eine Sabs zu erlassen und diese bis zum 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Zu diesen Gemeinden gehören Pegnitz, Creußen, Betzenstein, Ahorntal und eben auch Pottenstein.

Nie auf Stabilisierungshilfe angewiesen

Falls die Gemeinden die Frist verstreichen ließen, würden rechtsaufsichtliche Maßnahmen eingeleitet. Beiträge müssten selbst dann schon erhoben werden, wenn eine Kommune regelmäßig Schlüssel- oder Bedarfszuweisungen erhält. Bürgermeister Stefan Frühbeißer betont, dass die Stadt zum Ende des Jahres „eine annähernd rekordverdächtige freie Finanzspanne erwirtschaften“ wird. „Pottenstein war auch noch nie auf Stabilisierungshilfe angewiesen“, so Frühbeißer. Alles weitere müsse im Stadtrat diskutiert werden.

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