„Die Finanzlage der Stadt Pottenstein ist nicht annähernd geeignet, einen Ausnahmetatbestand zu begründen“, schreibt Michael Benz, Pressesprecher am Landratsamt Bayreuth. Weiter heißt es: „Für sie gilt deshalb das gleiche wie für Gemeinden, die staatliche Stabilisierungshilfe erhalten und deshalb eine Sabs zwingend vorausgesetzt wird.“