Landgericht: Im Suff zugestochen

Von
Suchtkranke 22-Jährige bekommt allerletzte Chance: Das Landgericht Bayreuth verurteilte die Frau aus dem Landkreis Kulmbach zu einer Freiheitsstrafe. Sie muss in eine Erziehungsanstalt, um ihre Alkoholsucht in den Griff zu bekommen. Im Suff hatte sie einen schlafenden Mann mit einem Messer angegriffen und ihn mit neun Stichen schwer verletzt. Foto: Bilderbox Foto: red

Sie hat mit einem Küchenmesser auf ihr schlafendes Opfer eingestochen. Die 22-Jährige aus dem Landkreis Kulmbach leugnete dies vor Gericht nicht. Statt versuchten Mordes ist sie am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilt worden. Zum Zeitpunkt der Tat lag ihr Alkoholpegel bei 2,5 Promille.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Vorausgegangen war ein missglücktes Schäferstündchen und ein Streit mit dem Freund ihres Ex-Lebensgefährten. Und es war jede Menge Alkohol geflossen: Mit ihrer heimlichen Liebe trank die Angeklagte eine Flasche Wodka leer. Als das Treffen von ihrem Ex-Freund und seinen Kumpels gestört wurde, trank sie in einer Kneipe aus Frust noch ein Bier und einen Schnaps.

Langjähriger exzessiver Alkoholkonsum

Der rundlichen Frau mit den langen, dunklen Haaren ist der langjährige, exzessive Alkoholkonsum nicht anzusehen. Wie eine Furie wirkt sie nicht. Sie sieht vielmehr gepflegt aus, wirkt fast mädchenhaft, hört aufmerksam zu. Mit gesenktem Kopf verfolgt sie die Worte von Staatsanwalt Florian Losert, der ihr vorwirft: "Sie wollten ihrer Wut in Form von brutaler Gewalt Luft verschaffen." Mit einem Küchenmesser, das eine 12,5 Zentimeter lange Klinge besitzt, stach sie auf einen unter der Bettdecke liegenden Mann ein. Sie war mit ihm zuvor wegen des geplatzten Rendezvous heftig aneinander geraten.

Opfer erleidet Stiche und Schnittwunden

Neun Stiche und mehrere Schnittwunden ins Brustbein, in den Oberbauch, den linken Arm und die Beine trafen ihn. Der Stich in den Bauch war mit einer solchen Wucht ausgeführt worden, dass er die Klinge die Bauchdecke durchdrang. Nur durch einen "glücklichen Zufall" sei dem "völlig überraschten" Mann nicht mehr passiert, sagte der Staatsanwalt. Die Angeklagte hätte wissen müssen, wie "extrem gefährlich" ihre Tat war. Sie habe eine mögliche Todesfolge in Kauf genommen. Zumal sie ihrem damaligen Lebensgefährten ebenfalls schon einen Stich in den Bauch versetzt hat. "Sie neigen unter Alkoholeinfluss zu brutaler Gewalt", sagte Losert.

Das belegten auch die beiden einschlägigen Vorstrafen. Einmal schlug sie einem Kontrahenten eine Flasche auf den Kopf, einem anderen brach sie das Nasenbein. Die jahrelange Alkoholsucht begünstige eine Wiederholungsgefahr, befand Losert und sprach sich für eine Freiheitsstrafe von vier Jahren aus. In einer Entzugsanstalt solle die Frau ihre Sucht bekämpfen. Vorab seien sechs Monate Gefängnis anzusetzen.

Kaum Erinnerung wegen Vollrausch

Vorsitzender Richter Michael Eckstein schloss sich dem an, verzichtete in seinem Urteil jedoch auf den vorgezogenen Vollzug. Weil die Angeklagte aufgrund des Rausches auffällige Erinnerungslücken habe und erheblich betrunken gewesen sei, könne ihr keine Tötungsvorsatz nachgewiesen werden. Sie sei jedoch des vorsätzlichen Vollrausches schuldig. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Entzug oder Knast

Eckstein appellierte eindringlich an die Frau, die mit 15 Jahren bereits Mutter geworden war, ihr Leben zu ändern. "Sie wären nicht die erste, die am Suff stirbt", warnte Eckstein. "Es ist das sicherste Mittel, alsbald das Zeitliche zu segnen." Alkoholmissbrauch berge die Gefahr "zu verblöden". Der Vorsitzende Richter wählte bewusst einfache Worte. "Wenn sie nicht spuren, geht's in den Bau." Die Frau hatte bereits eine Entziehungskur abgebrochen. Sie habe bislang in ihrem Leben nichts durchgezogen. "Sie müssen an sich arbeiten und wenn das nicht klappt, dann haben Sie versagt und nicht die Gesellschaft." Denn die habe ihr genug Chancen eingeräumt. "Wenn Sie es jetzt nicht schaffen, gehören Sie der Katz'."

Pflichtverteidiger Karsten Schieseck sah seine Argumentation bestätigt, dass es sich um eine Tat im Vollschrausch gehandelt habe. Nur einer der acht Stiche habe wirklich zu einer schweren Verletzung geführt. Das Opfer habe nach drei Tagen das Krankenhaus wieder verlassen. "Sie hat immer gekämpft", sagte Schieseck. Eine vorgezogene Haft würde mehr kaputt machen als nützen. Der Ansicht stimmte das Gericht mit seinem Urteil zu.

Autor

Bilder