Landbesitzer machen wieder Front

Von Moritz Kircher
Ein alter Konflikt: Schon bei der Regionalschau "Rund um die Neubürg" im Jahr 2009 in Aufseß demonstrierten die Mitglieder der Schutzgemeinschaft. Archivfoto: Lammel Foto: red

In jüngerer Vergangenheit war es ruhig geworden um einen alten Konflikt, der jetzt wieder aufflammt. Rund um den Hollfelder Ortsteil Tiefenlesau soll ein Wasserschutzgebiet entstehen. Betroffene Grundstücksbesitzer befürchten einen Wertverlust für ihr Land. Und das nur, damit ein Wasserversorger sein Geschäft ausbauen kann. Gemeint ist die Juragruppe. "Alles Quatsch", kommentiert Werkleiter Hans Hümmer die Vorwürfe.

 
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Der Konflikt um das Wasserschutzgebiet zieht sich quer durch den westlichen Landkreis. Dabei vertritt die Schutzgemeinschaft Hollfelder Mulde die Interessen der Grundbesitzer im betroffenen Gebiet. Zu den 280 Mitgliedern zählt nach eigenen Angaben auch die Stadt Hollfeld. Die ist wiederum gleichzeitig Mitglied im Zweckverband Juragruppe, der in der Region Trinkwasser fördert und auf die Wasserschutzgebiete rund um die Quellen angewiesen ist.

Kein Nachweis für Notwendigkeit des Schutzgebietes

Wie sich kürzlich bei der Mitgliederversammlung der Schutzgemeinschaft zeigte, sind die Argumente gegen ein Wasserschutzgebiet heute so aktuell wie vor zehn Jahren, als der Konflikt entbrannte. Die Juragruppe habe "bereits jetzt schon wesentlich mehr Wasser zur Verfügung, als sie derzeit an ihre Wasserkunden verkaufen kann", heißt es in einem Schreiben an die Vereinsmitglieder. Der Wasserversorger sei also den Nachweis schuldig, dass er das Schutzgebiet überhaupt braucht. Ein neues Wasserschutzgebiet nährt einen Verdacht. So heißt es in dem Schreiben weiter: "Die Juragruppe, so scheint es, ist also dabei, ihr Geschäft zu erweitern."

Die Befürchtungen bei der Schutzgemeinschaft gehen noch weiter. Die Juragruppe könne sich allmählich einer regionalen Monopolstellung nähern. "Diese Versorgungsmonopole haben andernorts über die Jahre zu einschneidenden Wasserpreiserhöhungen geführt", warnt die Vorsitzenden Andreas Will und Harald Stern in ihrem Schreiben. Landwirte und Gewerbetreibende seien dadurch besonders belastet.

Schutz der größten Trinkwasserreserve Nordbayerns

Das Geschäft ausweiten und am Ende gar die Preise in der Region diktieren? Hans Hümmer von der Juragruppe sieht das ganz anders. Die Hollfelder Mulde und der Veldensteiner Forst liegen nach seiner Darstellung "die größten Trinkwasserreserven Nordbayerns". Das geplante Wasserschutzgebiet diene eben dem Schutz dieses Vorkommens. Als Wasserversorger sie die Juragruppe dazu verpflichtet, jederzeit - also auch an heißen Tagen im Sommer wenn es schon lange nicht geregnet hat - die Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Er spricht von "erheblichen Spitzen im Verbrauch". Und die müssten abgedeckt werden.

Die Furcht vor einem Preisdiktat durch die Juragruppe will Hümmer so ebenfalls nicht stehen lassen. Er verweist auf die Struktur des Wasserversorgers als kommunaler Zweckverband. "Kommunalpolitiker bestimmen, was im Zweckverband geht", sagt Hümmer. Und die Juragruppe habe einen "ausschließlich öffentlichen Auftragt". Und der sei eine kostendeckende Wasserversorgung. Es gehe nicht um Gewinnmaximierung.

Grundwasser fließt in der Region sehr schnell

Formal gibt es derzeit nichts Neues zum in Planung befindlichen Wasserschutzgebiet. "Letzter Stand ist der Erörterungstermin", sagt Benno Strehler, Leiter des Wasserwirtschaftsamtes in Hof. Dieser Termin war vor rund vier Jahren. Er bestätigt aber, dass derzeit wieder Vorarbeiten laufen, um die Größe des Schutzgebietes zu bestimmen, das für die Entnahmestellen bei Moggendorf und Scherleithen benötigt wird. Das sei im Karstgebiet schwierig, weil das Wasser dort unterirdisch vergleichsweise schnell fließe.

Der Vorwurf, dass Grundstücke in Wasserschutzgebieten an Wert verlieren, stehe seit zehn Jahren im Raum. "Aber so einfach ist das nicht", sagt Strehler. Er erklärt, dass die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt sind. Zone eins sei nur der eingezäunte Bereich um den Brunnen selbst. Dort gelten die strengsten Auflagen.

Das Eigentum der Mitglieder verteidigen

Wesentliche Einschränkung in Zone zwei sei, dass dort auf Äckern keine Gülle ausgebracht werden darf. In Zone drei gebe es keine wesentlichen Einschränkungen für Landwirte. Wie genau das Schutzgebiet bei Tiefenlesau aussehen könnte, dazu erwartet Strehler Ende 2017 Ergebnisse. "Dann gehen wir wieder ins Verfahren", sagt er.

Bei der Schutzgemeinschaft Hollfelder Mulde ist man wachsam. "Wir werden die nun bei den Behörden eingeleitete Entwicklung genauestens verfolgen", heißt es in den Vereinsinformation. Man wolle das Eigentum der Mitglieder weiterhin verteidigen.