Kläranlage: Urteil schlägt hohe Wellen

Von Moritz Kircher
Die Kläranlage in Troschenreuth. Archivfoto: Nils Katzenstein Foto: red

„Es ist haarsträubend und jenseits jeglichen Rechtsempfindens, wenn nur die Kläger ihr Geld zurückbekommen“, sagte Gerald Schreiner in der Sitzung des Emtmannsberger Gemeinderates am Donnerstagabend. Er bezog sich damit auf die Gerichtsurteile, dass die Gemeinde rechtswidrige Kostenbescheide an ihre Bürger verschickt hat. Es geht um die Herstellungsbeiträge für die Kläranlage. Bürgermeister Thomas Kreil will nun reagieren.

 
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Nach eigenen Berechnungen kommt Gerald Schreiner (BBE) auf eine Summe von rund 600.000 Euro, die die Gemeinde an ihre Bürger zurückzahlen müsste, wenn sie die rechtswidrigen Bescheide zurücknehmen würde. Es geht um Geld, das die Bürger für den Neubau der Kläranlagen in Emtmannsberg/Troschenreuth und Birk/Eichschlag gezahlt haben.

Widerspruch möglich? Die Meinungen gehen auseinander

Es geht um zwei Urteile des Verwaltungsgerichtes Bayreuth und des Verwaltungsgerichtshofes in München. Zwei Emtmannsberger hatten gegen ihre Beitragsbescheide geklagt und Recht bekommen. Daraufhin hat die Gemeinde ihnen und jeweils eine vierstellige Summe zurückerstattet. Auf Nachfrage des Kuriers hatten Bürgermeister Kreil und die Verwaltung im Weidenberger Rathaus die Auffassung vertreten, dass alle anderen Bescheide in Kraft bleiben, soweit die betroffenen Bürger keinen fristgerechten Widerspruch eingelegt haben. Das hätte bereits vor Jahren passieren müssen.

Gerald Schreine sieht das völlig anders. Von Gesetzes wegen gebe es die Möglichkeit, dass die Gemeinde einen rechtswidrigen Bescheid zurücknehme, selbst wenn dieser bereits rechtskräftig geworden sei. Spätestens seit dem Urteil aus München hätte die Gemeinde mit „proaktiv auf die Bürger zugehen müssen“, so der Gemeinderat. „Ich sehe dies selbstverständlich als Bringschuld.“

Eine Sondersitzung des Gemeinderates am 22. Mai

Schon bevor Schreiner sich im letzten Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung zu dem Thema äußern konnte, hatte Bürgermeister Kreil angekündigt, am 22. Mai (19.30 Uhr) eine Gemeinderatssitzung speziell zu diesem Thema einzuberufen. Der Ort werde noch bekannt gegeben. Es soll genug Platz sein, damit auch zahlreiche erwartete Besucher Platz finden. In der Sitzung soll der Anwalt, der die Gemeinde auch vor Gericht vertreten hat, die Möglichkeiten aufzeigen, die der Gemeinderat nun hat.

Nach Ansicht von Gerald Schreiner gibt es nur eine Möglichkeit: Er sieht die Gemeinde in der Schuld, den Bürgern das gezahlte Geld zurückzuerstatten. Den Schaden müsse die gemeindliche Versicherung erstatten. Der Bürgermeister äußerte sich skeptisch. „Ein Versicherungsfall tritt dann ein, wenn die Gemeinde verpflichtet ist, Gelder zurückzuzahlen.“

Bliebe die Gemeinde auf den Kosten sitzen?

Das sei wahrscheinlich im Fall der Gerichtsentscheidung so. Wenn sie die Beitragsbescheide freiwillig zurücknehme, bliebe sie möglicherweise auf den Kosten sitzen. Dann würde wohl entweder der Emtmannsberger Schuldenberg wachsen oder die Abwassergebühren steigen. In jedem Fall blieben die Kosten dann wieder am Bürger hängen.

Norbert Jäger (BBE) wünscht sich bis zur Gemeinderatssitzung in drei Wochen möglichst viel Klarheit über die Optionen der Gemeinde, damit die Bürger auch gut informiert werden können. Vor allem sollte bis zur Sitzung geklärt sein, unter welchen Bedingungen die Versicherung einspringt. Und es solle geklärt werden, ob durch etwaige Rückzahlungen an die Bürger die Stabilisierungshilfe in Gefahr sei. Durch ihre prekäre Finanzlage ist die Gemeinde – wie viele andere oberfränkische Kommunen auch – von Finanzhilfen aus München abhängig.

Jäger: Die Stabilisierungshilfe nicht gefährden

Die gibt es jedoch nur, wenn strenge Sparauflagen erfüllt sind. Eine freiwillige Rückzahlung an die Bürger, so fürchtet Jäger, könnte die die finanzielle Unterstützung durch den Freistaat gefährden.

„Das Gerichtsurteil wird aufgearbeitet“, sagte der Bürgermeister. „Aber erst einmal auch nicht mehr.“ Damit erteilte er wohl der Option eine Absage, Beitragsbescheide zurückzunehmen, wenn die Gemeinde gesetzlich nicht dazu verpflichtet sei. Bei den Rückzahlungen an die beiden Kläger wird es wohl nicht bleiben. Wie Kreil in der Gemeinderatssitzung bestätigte, liegen noch mehrere Widersprüche von Bürgern vor. Der Bürgermeister schätzt, dass diese nach dem Urteil nun gute Chancen auf einen Rückzahlung hätten. Die Entscheidung darüber liege beim Landratsamt.

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