Kinderpornos besessen: Prozess geschwänzt

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Bei einer früheren Polizeiaktion gegen Kinderpornografie im Internet wurden bundesweit mindestens 8000 Verdachtsfälle ergeben. Archivfoto: Norbert Försterling/dpa Foto: red

Er sah sich Bilder von Kindern unter 14 Jahren beim Sex an. Selbst aber scheute der Mann die Blicke der anderen. Ein wegen des Verbreitens und des Besitzes kinderpornografischer Schriften Angeklagter ließ sich am Amtsgericht Kulmbach lieber von einem Anwalt vertreten, als selbst zu erscheinen.

 
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Weil der Mann alle Vorwürfe im Vorfeld des Verfahrens eingeräumt hat, blieb ihm am Freitag eine Aussage erspart. Man einigte sich, ihm das Urteil per Strafbefehl zuzustellen. Warum er im Besitz des Materials war, wurde somit nicht hinterfragt. Die siebenmonatige Strafe wird zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Er muss 7200 Euro Geldstrafe zahlen und 1000 Euro an Avalon, die Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt.

Kinderpornografische Comics

Wer pornografische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zeigen, verbreitet, vorführt, herstellt, bezieht oder anbietet muss laut Paragraf 184b des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Strafbar ist es, an einen anderen kinderpornografische Schriften weiterzugeben, wenn darin ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergegeben wird. Darunter fallen zum Beispiel auch Comics.

Über hundert Fotos und Videos gefunden

Genau drei solcher digital animierten Comics wurden bei dem Mann gefunden. Außerdem „wenige 100 Fotos“ laut Verteidiger Ralph Pittroff. Auch dreizehn Videos wurden Richterin Sieglinde Tettmann zufolge beschlagnahmt. Wer nur ein kinderpornografisches Bild aufruft, ist im juristischen Sinne im Besitz von Kinderpornografie. Je mehr Bilder es sind, desto höher kann die Strafe ausfallen.

Spezialeinheit Cybercrime ermittelt

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von fünf Monaten, eine Geldstrafe und eine Geldauflage gefordert. Verteidiger Pittroff schlug 60 Euro als Tagessatz vor. Sein Mandant habe ein niedriges Einkommen, Schulden und die Verfahrenskosten zu übernehmen. Kinder und damit Unterhaltspflichten hat er keine. Pittroff war einverstanden, dass USB-Sticks, Computer, Laptop und Smartphone einbehalten werden. Wie Richterin Tettmann sagte, kommen solche Fälle am Amtsgericht eher selten vor. Doch dank der Zentralstelle Cypercrime würden immer mehr Straftaten aufgedeckt.

Schädliche Software und Waffen

Meistens kommen die Ermittler den Tätern über deren Kontakte im sogenannten Darknet auf die Spur. Über den Aufruf von verbotenen Seiten im Internet gelangt die Polizei an die IP-Adresse des Nutzers. Über diese Spur kommt sie zum Computer des Täters. In Bamberg arbeitet seit 2015 die bundesweit größte staatsanwaltschaftliche Spezialeinheit gegen Cybercrime. Sie kümmert sich um kriminelle Delikte, die mit Computer- oder Informationstechnik begangen werden. Dabei geht es unter anderem um das Versenden von Schadsoftware, illegalen Waffenhandel und eben Pornografie.

Aufgrund der Arbeit der Ermittler wurden im Vorjahr 1545 Verfahren eingeleitet. Im Jahr 2017 waren es bisher 1463. Im ersten Jahr waren es lediglich 502.

Die Scham der Täter ist das eine, die Traumata der missbrauchten Kinder das andere. Die bayerische Polizei warnt: "Hinter jeder Herstellung oder Verbreitung von kinderpornografischen Darstellungen steht sexuelle Gewalt gegenüber einem Kind." Im Mittelpunkt kinderpornografischer Fotos oder Filme stehen immer Fälle von Missbrauch. Wer damit handle, verdiene Geld auf Kosten missbrauchter Kinder.

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