Verein entschädigt den Hundeführer
Um den Hundeführern ihre Wertschätzung zu zeigen, haben die Mitglieder des Kulmbacher Jagdschutz- und Jägervereins bereits vergangenes Jahr beschlossen, einen „Hundefonds“ zu gründen, das heißt, der Verein bildet aus finanziellen Mitteln eine Rücklage, um Hundeführer im Schadensfall zu unterstützen. Kurz: Wenn ein Jagdhund im Einsatz für ein Vereinsmitglied verletzt oder getötet wird, entschädigt der Verein den Hundeführer, unabhängig davon, ob er selbst Mitglied ist oder nicht. Der Vorfall muss innerhalb einer Woche nach Schadenseintritt gemeldet werden. Der Verein erstattet 30 Prozent der tierärztlichen Behandlungskosten bis zu einer Höchstgrenze. Im vergangenen Jahr gab es nur einen Fall, bei dem lediglich rund 70 Euro Schadensersatz gefordert wurden. Trotzdem hat der Verein auch dieses Jahr wieder 5000 Euro für den „Aufwandsersatz Jagdhunde“ eingestellt. „Hundeführer werden nicht im Stich gelassen“, sagte Kreil.