Im Rotmaincenter Poller gegen Kinderwagen auf der Rolltreppe

Von Markus Roider
Die Poller vor der Rolltreppe im Rotmaincenter. Foto: Christina Budweg Quelle: Unbekannt

BAYREUTH. Etwas gewöhnungsbedürftig ist der Anblick schon: Im Bayreuther Rotmain-Center wurden jetzt vor einer Rolltreppe sogenannte Poller installiert. Diese dienen nicht der Terrorabwehr, sondern sie sollen Kinderwagen abhalten.

 
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Kinderwagen sind in diesen Tagen seit nun genau zehn Jahren auf Rolltreppen verboten. Seit Januar 2010 gilt eine entsprechende Norm der Europäischen Union. Einige Einkaufszentren haben auch schon seit vielen Jahren Poller vor die Rolltreppen gebaut, damit keine Kinderwagen mehr hindurch passen, berichtet die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift "Test". In Neubauten ist das ohnehin bereits verpflichtend. Das Bayreuther Rotmain-Center hat jetzt ebenfalls nachgerüstet.

Center-Managerin Isabel Belker sagte im Gespräch mit unserer Zeitung, dass der Schritt nötig war, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. Verpflichtend seien solche Poller aber nicht. Seit dem Bestehen des Centers hätten sich im Bereich der Rolltreppen in den letzten 20 Jahren "vielleicht eine handvoll Unfälle" ereignet, sagt Belka.

Wie oft ein Kinderwagen beteiligt war, ist nicht bekannt. Diese Vorfälle auch jeweils verhältnismäßig glimpflich abgelaufen, aber man wolle es eben "nicht darauf anlegen, bis etwas schlimmeres passiert".

Kleiner Junge verletzt

Der bekannteste Unfall im Rotmain-Center, ereignete sich im September 2014, als ein fünf Jahre alter Junge in der Rolltreppe eingeklemmt war. Allerdings handelte es sich hierbei um die Anlage in der Filiale eines Bekleidungsgeschäftes. Nach Angaben der Polizei hatte der Bub auf der Rolltreppe herumgespielt und ließ sich an der Außenwand der Rolltreppe hochziehen, bis er plötzlich an der Wand eingeklemmt war.

Die Feuerwehr musste anrücken, sie konnte den Kleinen mit einem aufblasbaren Luftkissen aus seiner misslichen Lage befreien. Aus eigener Kraft konnte er sich nicht mehr befreien. Der Fünfjährige aus dem Landkreis Wunsiedel hatte Glück im Unglück. Außer einigen Prellungen im Bereich des Beckens blieb der Junge unverletzt, wurde jedoch zur Überwachung im Klinikum Bayreuth stationär aufgenommen.

Einkaufszentrum haftet

"Wer eine Gefahrenquelle schafft, ist für die Verkehrssicherungspflicht zuständig", erläutert André Schulze Wethmar, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl. "Kommt es auf der Rolltreppe zu einem Unfall, weil sie nicht ordnungsgemäß funktionierte, hafte der Betreiber", sagt Schulze Wethmar. Sofern aber alle Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden und sich das Kind im Kinderwagen verletzt, müssten die Eltern dafür aufkommen.

Ähnlich sehe es aus, wenn ein Dritter zu Schaden kommt, "etwa weil Vater oder Mutter den Kinderwagen nicht halten können", sagt der Jurist. Dann "spricht vieles dafür, dass die Eltern haften", erklärt Schulze Wethmar. Weil sie das Kinderwagen-Verbot missachteten, hätten sie möglicherweise fahrlässig gehandelt. Und beschädigen die Eltern mit ihrem Kinderwagen gar die Rolltreppe, könne der Betreiber unter Umständen Schadenersatz von ihnen fordern.

Weitere Poller werden installiert

Generell zahle die private Haftpflichtversicherung den Schaden, erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Passiert dem Kind etwas bei einem Unfall, würde - falls vorhanden - die private Unfallversicherung Schadenersatz leisten. Strafen gebe es aber keine für das missbräuchliche Nutzen der Rolltreppe, sagt  Jurist Schulze Wethmar.

Am Donnerstag wurden die Arbeiten im Westflügel des Rotmain-Centers erfolgreich beendet, sagt Belka. In der kommenden Woche will man dann auch auf der Ostseite, also in Richtung Innenstadt, die Zugänge zu den Rolltreppen verengen. Weil sich in unmittelbarer Nähe Aufzüge befinden, sieht das Management auch keine Beeinträchtigungen für die Kunden. Die Sicherheit habe oberste Priorität.

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