Einkaufszentrum haftet
"Wer eine Gefahrenquelle schafft, ist für die Verkehrssicherungspflicht zuständig", erläutert André Schulze Wethmar, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl. "Kommt es auf der Rolltreppe zu einem Unfall, weil sie nicht ordnungsgemäß funktionierte, hafte der Betreiber", sagt Schulze Wethmar. Sofern aber alle Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden und sich das Kind im Kinderwagen verletzt, müssten die Eltern dafür aufkommen.
Ähnlich sehe es aus, wenn ein Dritter zu Schaden kommt, "etwa weil Vater oder Mutter den Kinderwagen nicht halten können", sagt der Jurist. Dann "spricht vieles dafür, dass die Eltern haften", erklärt Schulze Wethmar. Weil sie das Kinderwagen-Verbot missachteten, hätten sie möglicherweise fahrlässig gehandelt. Und beschädigen die Eltern mit ihrem Kinderwagen gar die Rolltreppe, könne der Betreiber unter Umständen Schadenersatz von ihnen fordern.
Weitere Poller werden installiert
Generell zahle die private Haftpflichtversicherung den Schaden, erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Passiert dem Kind etwas bei einem Unfall, würde - falls vorhanden - die private Unfallversicherung Schadenersatz leisten. Strafen gebe es aber keine für das missbräuchliche Nutzen der Rolltreppe, sagt Jurist Schulze Wethmar.
Am Donnerstag wurden die Arbeiten im Westflügel des Rotmain-Centers erfolgreich beendet, sagt Belka. In der kommenden Woche will man dann auch auf der Ostseite, also in Richtung Innenstadt, die Zugänge zu den Rolltreppen verengen. Weil sich in unmittelbarer Nähe Aufzüge befinden, sieht das Management auch keine Beeinträchtigungen für die Kunden. Die Sicherheit habe oberste Priorität.