Horror-Clowns verurteilt

Von Michael Haas,
Foto: Boris Roessler/dpa Foto: red

Es sollte nur ein Spaß sein, doch für eine Familie hatte er ernste Konsequenzen: Auch über ein halbes Jahr nach der Tat leidet eine Mutter noch unter dem nächtlichen Übergriff dreier Horror-Clown-Frauen. Die hatten anschließend sogar noch nachgetreten.

 
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Ein Film. Oder ein Alptraum. So sei ihr die Nacht im vergangenen September vorgekommen, erzählt die Frau dem Richter am Würzburger Amtsgericht. Es war etwa 23.45 Uhr, ein später Sonntagabend. Sie habe tief geschlafen, erinnert sie sich, ebenso ihr Mann und die drei Kinder. Die Türklingel lässt sie hochschrecken. Ununterbrochen schallt der Ton durch das Haus.

Also geht sie zur Tür, hört Schreie, öffnet. Zwei Frauen mit gruseligen Masken hüpfen im Vorgarten herum, eine hat Sandkasten-Spielzeug der Kinder in der Hand, eine dritte filmt das Geschehen. Es ist die Frühphase eines Trends, der einige Wochen später die Polizeistationen in ganz Deutschland beschäftigen wird: Horror-Clowns.

"Echt dumm gelaufen"

„Es ist echt dumm gelaufen und es tut mir wirklich leid“, sagt eine der jungen Frauen am Mittwoch vor dem Richter. Die Gruppe habe Langeweile gehabt und sei auf der Suche nach Spaß gewesen. Das wird für ihr Opfer und dessen Familie zum Alptraum. Seit der Attacke leidet die Mutter unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie ist leicht reizbar, hat Schlafstörungen und Panikattacken. In der Zeit nach der Tat habe seine Frau alltägliche Dinge nicht mehr erledigen können, erzählt der Ehemann vor Gericht.

Gefährliche Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft den drei jungen Frauen deshalb nun vor. Und so treffen sich das Opfer und zumindest zwei der Täterinnen im Alter von damals 18 bis 23 Jahren am Mittwoch im Gerichtssaal wieder. Die dritte erscheint nicht - ihr Verfahren wird nun gesondert verhandelt.

US-Phänomen

Es ist einer der ersten Prozesse nach der Serie von Horror-Clown-Übergriffen im vergangenen Herbst. Vor allem vor Halloween im Oktober häuften sich Meldungen über Menschen, die mit gruseligen Masken Passanten erschreckten. Das Phänomen war aus den USA nach Europa geschwappt, es gab mehrere Verletzte. So stach in München ein Maskierter auf einen 20-Jährigen ein, im unterfränkischen Kitzingen ging ein Clown mit einem Schlagstock auf zwei Frauen los. Auch die Clowns selbst kamen nicht immer glimpflich davon.

Bei der Tat im unterfränkischen Güntersleben handle es sich um einen „sehr gravierenden Vorfall“, sagt die Staatsanwältin vor Gericht. Ziel der Täterinnen sei es gewesen, zum eigenen Spaß Angst und Schrecken zu verbreiten. Schon vor der Tat an der Haustür waren die Frauen mit Masken verkleidet durch den Ort gezogen, hatten mehrmals Autos und Busse angehalten, an Fenster geklopft und an Türen geläutet.

Auch das sei schon nicht harmlos und ungefährlich gewesen, gibt der Richter zu bedenken, als er die beiden wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. „Man stelle sich vor, ein alter Mensch kommt da ans Fenster.“ Herzinfarkte bei Erschrecken seien in höherem Alter durchaus möglich. „Das ist kein Spaß!“, betont er.

Über das Opfer lustig gemacht

Auch nach der Tat hatten die drei Frauen keine Einsicht gezeigt, obwohl sie noch in der Nacht vom Ehemann des Opfers - selbst Polizist - auf der Flucht gestoppt und identifiziert worden waren. Wenige Tage später trafen sie in der Stadt zufällig auf die Frau und machten sich über sie lustig. Von da an seien die Folgen der Nacht schlimmer geworden, sagt sie vor Gericht und fügt direkt an die beiden Angeklagten gerichtet hinzu: „Ich hätte mir gewünscht, dass Ihr euch entschuldigt und nicht nachtretet.“

Die ältere der beiden Angeklagten zeigt denn auch Reue und entschuldigt sich mehrfach beim Opfer, ihre Freundin hingegen bleibt teilnahmslos und still. Beide müssen nun ein Schmerzensgeld von mehreren Hundert Euro bezahlen. Zudem muss die Ältere wegen mehrerer Vorstrafen eine Woche in Jugendarrest, ihre Freundin soll 80 Sozialstunden ableisten. „Sie sind zwar volljährig, aber erwachsen werden, müssen sie noch lernen“, gibt ihnen der Richter mit auf den Weg.

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