Natürliche Regenrückhaltebecken
„Biberbesiedlung bietet hier eher Vorteile. Der Biber baut natürliche Regenrückhalteanlagen.“ Nedvidek empfiehlt, die Gewässer regelmäßig zu überwachen. „Auch bei Ausweitung oder Veränderung der Biberaktivitäten ist angemessen zu reagieren.“
Dass der Damm dem Biber zuzuordnen ist, ist für den Biberbeauftragten jedoch eindeutig: „Der Verursacher für den zusätzlichen Lübnitzzweig über die Wiese ist eindeutig ein Biberdamm und kein Schwemmholz. Vor allem weist Nedvidek darauf hin, dass die Mitarbeiter im Bibermanagement, also beispielsweise noch die Untere Naturschutzbehörde derzeit „um einvernehmliche Lösungswege“ bemüht sind: „Es findet im Januar in Gefrees nochmal ein Ortstermin statt. Hier wird neben Vertretern der Stadt, der unteren Naturschutzbehörde, dem Biberberater auch der für Nordbayern zuständige Bibermanager Horst Schwemmer teilnehmen. Dabei suchen wir Lösungswege“, kündigt Nedvidek an.
Umsiedlung ist keine Option
Eine Umsiedlung sei allerdings wohl keine Option: „Klingt gut, ist aber in der Praxis kaum durchführbar. Im Landkreis Bayreuth sind nahezu alle möglichen Biberreviere besetzt. Auch müssten bei der Umsiedlung einer Biberfamilie alle Tiere gefangen werden, das ist oft schwer möglich.“ Ein Abschuss indes wäre jedenfalls im Stadtgebiet zu gefährlich.
Dass es sich um eine ganze Biberfamilie handelt, scheint klar zu klein: „Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei um einen Familienverband zwischen drei und fünf Tieren handelt“, erklärt Michael Benz, der Pressesprecher des Landkreises. Besonderes zusätzliches Problem: „Innerhalb des Landkreises Bayreuth sind alle geeigneten Reviere derzeit besetzt, so dass hier keine Umsiedlungsmöglichkeit besteht“, ergänzt auch er.
Koarl-Biberfreunde Gefrees auf Facebook
„Es wäre sehr schade, wenn es ihn nicht gäbe“, sagt jedenfalls Stephan Zeitler, einer der Gefreeser, die eine Facebookgruppe „Koarl-BiberfreundeGefrees“ gegründet haben. Jedenfalls werden sich die Verantwortlichen im Januar auf Lösungssuche begeben.
Tipps für Anlieger
Für Anlieger hat der Pressesprecher des Landratsamts Tipps: „Die an Gewässer angrenzenden Bäume, Obstbäume oder auch entsprechende Weichholzbaumarten können mit Estrichmatten gegen den Verbiss bzw. des Fällen des Bibers geschützt werden. Diese werden von der Unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung gestellt.“ Für Landwirte gilt: „Nach den Richtlinien zum Bibermanagement werden land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Schäden bis zu einer Schadenshöhe von maximal 80 Prozent der Schadenssumme ausgeglichen.“ Allerdings: In Privatgrundstücken wachsende Bäume fallen nicht unter diese Regelung. „Des Weiteren stellt das Landratsamt z.B. auch leihweise Weidezaungeräte zur Abwehr des Bibers zur Verfügung.“