Helfer, bis der Arzt kommt

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Die Ausrüstung passt: Kommandant Florian Schedler mit dem Rettungsrucksack der Trockauer Wehr. Foto: Stefan Brand Foto: red

Was können, was dürfen Feuerwehren leisten, wenn es um Erste Hilfe geht? Der Gesetzgeber setzt klare Grenzen, wenn es um medizinische Eingriffe geht. Das sollte man überdenken, sagt Florian Schedler, Kommandant der Feuerwehr Trockau. Weil die Ausrüstung der Wehr mehr hergebe als das, was erlaubt ist. Kreisbrandrat Hermann Schreck ist da eher skeptisch. Sagt, die Wehren seien schon an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt.

 
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Die Feuerwehr Trockau verfügt über eine umfangreiche Ausrüstung im Bereich Erste Hilfe, hat für deren Ergänzung auch selbst Geld in die Hand genommen. Ein üppig bestückter Rettungsrucksack spielt dabei die Hauptrolle. Dazu kommen eine Tasche mit einem Beatmungsgerät, eine weitere mit Halskrausen. Damit lasse sich Menschen im Notfall ganz konkret helfen. Wobei Schedler ausdrücklich betont: „Wir wollen nicht die Aufgaben der Rettungsdienste übernehmen, wollen diese nicht ersetzen, damit hat das nichts zu tun.“

Es geht mehr als "normale" Erste Hilfe

Aber wenn die Feuerwehr früher vor Ort sei – was in der Fränkischen Schweiz häufiger vorkommen kann – könnte sie eben schon handeln. Über die „normale“ Erste Hilfe hinaus: „Die müssen wir ja eh leisten, wie jede Privatperson auch.“ Im Fachjargon heißt das, was Schedler meint, „therapiefreies Intervall“. Also die Zeitspanne, in der keine medizinische Betreuung durch einen Fachmann stattfindet. Doch dazu bräuchte es mehr Freiheiten bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Freiheiten, die das bayerische Feuerwehrgesetz nicht hergibt, sagt Schedler.

Leitstelle müsste Leistungen dazu buchen

Etwa die Freiheit für die Rettungsleitstelle, Leistungen einer Feuerwehr „dazu zu buchen“ nach einer Alarmierung, wenn sich abzeichnet, dass der Rettungsdienst etwas Zeit braucht, bis er an den Einsatzort gelangt. Was in unserem Raum schon allein mit Blick auf die Entfernungen öfters vorkommen kann: „Wir haben das BRK in Pegnitz, dann noch die Malteser in Waischenfeld, das war’s.“ Trockau liegt mittendrin, zudem direkt an der Autobahn. Da sei es eigentlich schon logisch, die hier vorhandenen Kompetenzen auch zu nutzen.

"Wollen Rettungsdiensten nicht in die Quere kommen"

Kommandant Schedler betont noch einmal: Das habe nichts damit zu tun, Rettungskräften wie etwa den Helfern vor Ort (HvO) in die Quere zu kommen. Es gehe ausschließlich darum, Hilfeleistungen zu beschleunigen. Auch um die Ärzte zu unterstützen, die später als die Feuerwehr an einem Unfallort eintreffen. Indem man zum Beispiel Infusionen vorbereitet – die Beutel mit Kochsalzlösungen, die Kanülen, die Schläuche bereitlegt, sodass der Arzt sofort handeln kann. „Infusionen legen dürfen wir natürlich nicht, das ist klar.“ In dieser Hinsicht kam es zu Missverständnissen, als der Kurier nach dem tragischen Unfall, bei dem ein Unfallopfer von der Trockauer Talbrücke in die Tiefe stürzte, über den Einsatz der Feuerwehr berichtet hatte.

Fortbildung ein Dauerthema

Wobei die Trockauer Aktiven schon über intensive Kenntnisse in Sachen Erste Hilfe verfügen, so Schedler. Allein schon, weil sie bei ihrer Truppmannsausbildung 16 statt wie der Führerscheinneuling neun Stunden absolvieren müssen und weil sie zudem ein- bis zweimal jährlich Fortbildungen besuchen. Und, so Schedler: „Da sind ja auch noch andere Wehren im Landkreis, die mehr machen könnten, als sie im Moment dürfen, weil die rechtliche Handhabe fehlt.“ So, wenn man zu einer Person mit einer klaffenden Platzwunde gerufen wird, „da sind uns im Prinzip die Hände gebunden“.

Kreisbrandrat: Feuerwehren an der Oberkante des Leistbaren

Dennoch Zurückhaltung bei Kreisbrandrat Hermann Schreck. Aus seiner Sicht sind die Feuerwehren „bis zur Oberkante belastet“. Eine erweiterte Erste Hilfe sei zudem durch den Gesetzgeber nicht gedeckt, „das ist auch nicht unser Auftrag“. Klar, wenn abzusehen sei, dass ein Rettungsdienst verspätet eintrifft, könne ein Handeln der Wehr in Ausnahmefällen erforderlich sein. Aber das müsse dann auch wirklich eine Ausnahme sein. Wolle man da mehr, bedeute das auch einen erhöhten Ausbildungsaufwand. Und den könne man den ehrenamtlich tätigen Aktiven einfach nicht mehr zumuten.

Diese Belastung sieht auch Florian Schedler. Aber dennoch – im Einzelfall mehr Erste Hilfe zu leisten als bisher möglich, hält er schon für vertretbar. Aber dazu müsse ja erst einmal der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen.

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