Haftstrafe wegen Schlägen und Tritten

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Wegen gefährlicher Körperverletzung muss ein 34-Jähriger fast drei Jahre in Haft. Foto: dpa Foto: red

„Was ich heute im Gerichtsaal gehört habe, hört man nicht alle Tage, das ging auch mir nahe. Auch nicht, dass ein Zuhörer bei einer Zeugenaussage in Tränen ausbricht“, sagt Richter David Baasch vor dem Amtsgericht Bayreuth. Hier muss sich ein 34-Jähriger aus dem südlichen Landkreis wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Mann muss fast drei Jahre hinter Gitter.

 
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Seine Ehefrau, sein Opfer, bricht schon morgens vor dem Gerichtsgebäude in Tränen aus. Sie hat Angst. Am ersten Verhandlungstag hat sie noch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Ihr Mann hat gedroht, sie umzubringen, wenn sie die Wahrheit sagt. Er simste ihr mehrfach aus dem Gerichtssaal, nachdem gegen ihn Untersuchungshaft verhängt wurde. Sie solle sagen, dass er sie nicht gezwungen habe, die Aussage zu verweigern. Dann geht sie doch zum Richter und erklärt, dass sie aussagen wird – allerdings nur, wenn ihr Mann nicht im Raum ist.

Mit Unterwäsche vor die Tür gestellt

Und es ist schrecklich, was sie berichtet. Es sprudelt förmlich aus ihr raus, sie scheint erleichtert zu sein, endlich alles erzählen zu können. Ihr Mann hat sie mit voller Wucht geschubst, dass sie stürzte und Knochen absplitterten, hat sie an den Füßen aus dem Bett gezerrt, sie und ihre beiden Kinder in Unterwäsche bei Minustemperaturen nachts vor die Tür gestellt, als Nutte beschimpft. Als er mal bemerkt, dass sie einem Freund per SMS von den Querelen schreiben will, zerbricht er das Handy, stößt sie zu Boden. Dabei bricht sie sich die Schulter und das Handgelenk. „Jetzt zeige ich dir, was die Hölle ist“, habe er zu ihr gesagt, ihre Kleidung zerrissen, Brillen, Uhren und den Laptop zerstört, mit der Faust und der flachen Hand auf sie eingeprügelt, mit dem Fuß (er hatte Winterstiefel an) gegen das Kinn getreten, als sie am Boden lag. „Ich dachte, es hat meinen Kiefer zerschmettert“, sagt die Frau, sie hatte höllische Schmerzen. Die Tortur geht weiter bis tief in die Nacht. Er bewirft sie mit Sachen beworfen, macht Nacktfotos von ihr, droht, die Bilder ins Internet zu stellen. „Und die Kinder haben alles mitbekommen“, sagt die Frau. Dann muss sie mit der Tochter alles aufräumen. „Es war die Hölle“, sagt die 31-Jährige.

Im Krematorium verschwinden lassen

Ihr Mann fährt sie mal zu einer Brücke und verlangt, dass sie runterspringt. „Sonst schubs ich dich“, droht er. Es werde wie ein Unfall aussehen. Und er habe kein Problem, sie verschwinden zu lassen, er kenne noch viele Leute aus dem Krematorium – der Angeklagte ist Bestattungshelfer. Die Frau weiter: Einmal will er sie aus dem fahrenden Auto werfen, weil sie nicht mit ihm redet. „Er hatte zwei Gesichter im Wechsel, es gab auch schöne Tage, an denen er sich um mich gekümmert hat“, erzählt sie.

Anderen gegenüber sollte sie sagen, dass sie sich die Verletzungen beim Inlineskaten zugezogen hat. „Ich hatte tierische Angst vor ihm“, so die Frau. Ein paar Mal hat sie ihn verlassen, war im Frauenhaus und bei ihrer Schwester. „Ich war am Ende mit meiner kaputten Welt, aber ich bin immer wieder zu ihm zurückgegangen, ich liebe ihn auch jetzt noch“, sagt sie. Körperlich verletzt hat er sie dann nicht mehr, aber der Psychoterror geht weiter. Er isoliert sie von anderen, setzt sie mit den Kindern unter Druck. „Ich kann nicht alles erzählen, sonst sitzen wir morgen noch hier“, sagt die Frau vor Gericht. Sie ist überzeugt, dass sie nur eine Scheinehe führen, um alles zu vertuschen. „Ich dachte oft, hoffentlich bringt er mich nicht um“, sagt sie. Später dachte sie nur noch, dass er sie umbringen soll dann wäre endlich Ruhe.

Kinnverletzung von Fußtritt

Der Mann sei stets überzeugt gewesen, dass er nicht ins Gefängnis kommt, wenn sie die Wahrheit sagt, weil angeblich die Beweise nicht reichen. Nun liegen genügend Beweise vor. Die Staatsanwältin sieht die Anklage nach den Aussagen bestätigt. Der Rechtsmediziner erklärt, dass die Verletzungen von massiver Gewalt stammen, die Kinnverletzung von einem Fußtritt. Die Ex-Frau des Angeklagten sagt, sie habe das Gleiche erlebt. Die Staatsanwältin fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Mit dabei eine Anklage wegen Nötigung im Straßenverkehr, die gestern mitverhandelt wird. Wegen dieses Deliktes fordert der Verteidiger Freispruch. Bei der Körperverletzung liege kein Vorsatz vor. Der Tritt sei nicht lebensgefährlich gewesen, die Stiefel kein Werkzeug. Er überlässt dem Gericht das Strafmaß.

In seinem letzten Wort bricht der Angeklagte dann in Tränen aus, er habe seine Frau nicht getreten, es stimme nicht, was sie aussagt. „Ich will mein Leben nicht verbauen“, sagt er. Die Untersuchungshaft belaste ihn sehr.

Kinder haben alles mitbekommen

Der Richter hat keinen Zweifel, dass sich alles so zugetragen hat, wie es in der Anklage steht. Er verurteilt den Angeklagten wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Nötigung zu zwei Jahren und elf Monaten Haft, der Haftbefehl bleibt bestehen, weil immer noch dringender Tatverdacht der Verdunkelung besteht, so Baasch. „Sie haben mit Kraft gehandelt, Gewalt ausgeübt und die Kinder haben alles mitbekommen“, so der Richter. Der Angeklagte wisse wahrscheinlich gar nicht, was für einen Schaden er damit angerichtet habe. Und mit dem Tritt hätte er seine Frau töten können.

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