Haftstrafe im zweiten NKD-Prozess

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Das Gericht setzte mit seinem Urteil einen Schlusspunkt unter den NKD-Komplex. Foto: Archiv/Ronald Wittek Foto: red

Nach nur zwei Verhandlungstagen ist am Donnerstag Michael J., ein ehemaliger Freund und Komplize des früheren NKD-Geschäftsführers Michael Krause, vom Landgericht Hof zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Vermutlich muss er aber nicht mehr ins Gefängnis.

 
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Krause hatte im April 2015 nach 61 Verhandlungstagen von der selben Kammer einer Strafe von sechs Jahren bekommen, weil er bei seinem Arbeitgeber NKD 3,7 Millionen Euro veruntreut hatte. Sein Freund Michael J. hatte die Firmenkonten auf Zypern bereitgestellt, über die das NKD-Geld abfloss und gewaschen wurde. Sein Anteil an der Beute hatte rund 330 000 Euro betragen. Davon wird er nichts haben, denn das Gericht ordnete mit dem Urteil an, 452 000 Euro aus seinem Vermögen als Wertverfall einzuziehen.

180 Ordner Ermittlungsakten

Mit diese Urteil entsprach die Strafkammer exakt dem Antrag von Staatsanwalt Jochen Götz. Dieser nutzte sein Plädoyer zu einem Rückblick auf den gesamten Komplex „NKD-Verfahren“. Mitunter habe die Ermittlungsgruppe bei der Kriminalpolizei bis zu zehn Mitglieder umfasst. Die Ergebnisse ihrer Ermittlungen umfassten 180 Aktenordner. Die Ermittler seien den Spuren von Bindlach über Hongkong, Malta und Zypern bis in Steueroasen in der Karibik und wieder zurück gefolgt.

Das Verfahren habe gezeigt, dass Staatsanwaltschaft und Kripo gut genug aufgestellt seien, um auch Straftäter zu stellen, die über Kontinente hinweg agieren, sagte Götz. Nach dem umfassenden Geständnis von Michael J. könnten die Ermittler für sich feststellen, dass sie von Beginn an auf der richtigen Spur gewesen seien. Die beiden Festnahmen von Michael J. in Dubai und Brasilien zeigten zudem, dass es kaum noch Schlupflöcher gebe, wohin Straftäter flüchten könnten.

Das Vermögen ist weg

Nach eigenen Angaben ist Michael J. damit heute praktisch mittellos. Sein nicht unbeträchtliches Vermögen sei während des Verfahrens zerronnen. Geblieben ist ihm das hoch belastete und praktisch unverkäufliche Jagdschloss Falkenhaube bei Bad Berneck. Mit dem vom Gericht angeordneten Wertverfall von 452 000 Euro kommt das Verfahren J. vermutlich teurer als seinen alten Freund Krause. Am Rande des Verfahrens war zu erfahren, dass sich Krause und die NKD in einem Schadensersatzprozess außergerichtlich geeinigt haben. Demnach steht Krauses Ehefrau für die Forderungen der NKD gegen ihren Mann ein – für 400 000 Euro.

Gefängnisse in Dubai und Brasilien

Rechtsanwältin Sonka Mehner-Heurs schilderte, dass ihr Mandant sein Leben praktisch ganz von vorn beginnen müsse. Wichtig war ihr, dass J. nicht vor der deutschen Justiz geflohen war, sondern schon vorher seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt habe. Zudem brachte er über ein Jahr unter widrigsten Bedingungen in Gefängnissen in Dubai und Brasilien zu, ehe er im November nach Deutschland überstellt wurde. Deswegen kann er davon ausgehen, dass er hier nicht mehr in Strafhaft muss.

Das Urteil wurde sofort rechtskräftig, weil sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten. Noch im Gerichtssaal bekam Michael J. Reisepass und Personalausweis zurück.

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