Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Kölner Urteil eingelegt. Die Strafen? Aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu milde. Sie will erreichen, dass die beteiligten des illegalen Autorennens ins Gefängnis müssen - wie der Bayerische Rundfunk berichtet, auch, um ein Zeichen für eine funktionierende Rechtsordnung zu setzen. Auch die Familie des Opfers fordert eine Gefängnisstrafe. Die Bewährungsstrafe für die Täter fühle sich wie ein Freispruch an. Der BGH hat die Begründung beanstandet, mit der die Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Eine andere Kammer des Landgerichts muss den Fall nun neu aufrollen und über das Strafmaß entscheiden.