Gestaltungsfibel Leitlinien und Finanzhilfen für Eigentümer

Von Ute Eschenbacher
Der historische Ortskern von Thurnau ist einzigartig und erhaltenswert. Das findet der Gemeinderat des Marktes und brachte eine Gestaltungsfibel für Bauherrn und Sanierer heraus. Foto: Nils Katzenstein Quelle: Unbekannt

THURNAU. Der Markt Thurnau will versuchen, private Eigentümer zu Sanierungen zu bewegen. Rund 40 Seiten umfasst die neue Gestaltungsfibel für den Markt Thurnau. Sie soll dazu beitragen, Leerstände zu beseitigen. Zugleich gibt sie Richtlinien für Bauherrn und Sanierer vor.

 
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Rechteckige Gebäudegrundrisse, begrünte Vorgärten und Höfe, Fenster- und Türgewände gehören zu den typischen Merkmalen der teils denkmalgeschützten Häuser. Häufig zu sehen sind rechteckig stehende Sprossenfenster, Fensterläden und Gebäudeteile in Naturstein. Der historische Ortskern von Thurnau ist einmalig. Die Gemeinde will ihn behutsam städtebaulich weiterentwickeln. Dass eine Kommune für Sanierungs- und Bauwillige einen Leitfaden herausgibt, dürfte im Landkreis Kulmbach ziemlich einmalig sein.

Das Hauptziel der Empfehlungen ist der Erhalt des historischen Ortskerns rund um das Thurnauer Schloss. Dabei geht es ums „Erkennen, Bewerten, Bewahren und Entwickeln von stadtbildprägenden Elementen“ im Sinne eines „guten Bauens im Bestand“. Bereits 1989 sind erstmals Untersuchungen für eine Erneuerung des Ortskerns unternommen worden. Die Empfehlungen flossen nun in die Gestaltungsfibel ein. Sandstein und Schiefer, weiße und rote Ziegel als Mauerwerk, Portale mit Figuren – das alles soll möglichst erhalten bleiben.

Finanzielle Anreize

Private Eigentümer erhalten zudem finanzielle Anreize, ihre Häuser zu sanieren. Im Oberen Markt finden sich bereits einige gelungene Beispiele. „Der Markt Thurnau hat ein kommunales Förderprogramm zur Unterstützung privater Sanierungsmaßnahmen“, sagte Bürgermeister Martin Bernreuther (CSU) am Montag im Gemeinderat, in der es um ein zusätzliches Fassadenprogramm ging.

Dank der Förderoffensive Nordostbayern können bislang Sanierungen von leer stehenden, privaten Gebäuden mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Maximal sind dies 50 000 Euro pro Vorhaben. Das Förderprogramm ist zeitlich begrenzt und läuft nur noch bis 2020. Das Gebiet erstreckt sich ungefähr vom Rathaus bis zur Bahnhofstraße und die umliegenden Häuser.

Gelungenes Beispiel

Ein gelungenes Beispiel einer städtebaulichen Neugestaltung sei das alte Rathaus und sein Vorplatz im Mittleren Markt, so Bernreuther. „Es wäre wünschenswert, wenn sich hier einige Eigentümer für eine Erneuerung der Fassaden entschließen würden.“ Hierfür soll zusätzlich eine Förderung von 20.000 Euro angeboten werden. Die Bagatellgrenze würde bei 5000 Euro liegen. Darüber habe es bereis Gespräche mit der Regierung von Oberfranken gegeben. Der Eigenanteil der Gemeinde würde bei 8000 Euro liegen, das entspricht vierzig Prozent. Der Gemeinderat stimmte der Vorbereitung des Programms zu. Die geplante Laufzeit beträgt zwei Jahre.

Eine solche Förderung im nichtdenkmalgeschützten Bereich sei selten, sagte CSU-Fraktionssprecher Hans-Friedrich Hacker. Jeder Eigentümer, dessen Immobilien im Sanierungsgebiet liegen, habe Anspruch darauf. „Wo bekommt ein Privatmann sonst so eine Möglichkeit?“ Gemeinderat Klaus Förster (FW-ÜWG) hofft, dass sich möglichst viele Eigentümer beteiligen. „Das wäre wirklich eine Aufwertung des Ortskerns.“ Außerdem plant der Gemeinderat, die Umgebung der Bürgermeister-Kleinlein-Straße auf Wohnbebauung auszurichten.

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