Weichenstellendes Urteil BGH klärt Streit um ein von Schwiegereltern geschenkes Haus

Als die Tochter mit ihrem Freund ins eigene Haus zieht, lassen sich die Eltern nicht lumpen. Keine zwei Jahre trennt sich das Paar. Ist mit dem Mann auch das Geld weg? Darüber entscheidet der Bundesgerichtshof. Symbolbild: Jens Wolf Foto: Jens Wolf Foto: dpa

Als die Tochter mit dem Freund ein Haus kauft, lassen sich die Eltern nicht lumpen. Keine zwei Jahre später ist Schluss. Und das Geld weg?

 
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Karlsruhe - Für den Umgang mit größeren Geldgeschenken der Schwiegereltern nach einer Trennung oder Scheidung könnten bald neue Maßstäbe gelten. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe äußerten in einer Verhandlung einige Zweifel an der bisherigen Linie.

Dabei geht es zum einen um die Frage, ob Ehen und Partnerschaften ohne Trauschein unterschiedlich zu bewerten sind. Der Senat hinterfragte aber auch, ob es wirklich sinnvoll ist, die Höhe von Rückzahlungen wie bisher üblich an der Dauer der Beziehung zu bemessen. Das Urteil soll nach weiteren Beratungen am 4. Juni verkündet werden (Az. X ZR 107/16).

In dem Fall streiten sich Eltern aus Brandenburg mit dem Ex-Freund der Tochter. Sie hatten dem Paar beim Hauskauf mehr als 100 000 Euro zugeschossen. Wenig später zerbrach die Beziehung. Die Eltern wollen erreichen, dass ihnen der Mann seinen Anteil zurückzahlen muss.

Zuletzt hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) 2016 entschieden, dass der Ex-Freund mehr als 90 Prozent des Geldes wieder hergeben muss. Dabei unterstellte die Richterin - wie es der BGH in mehreren Urteilen zu verheirateten Paaren gemacht hatte -, die Eltern seien davon ausgegangen, dass die Beziehung lebenslang halten werde. Ihnen sei nicht zuzumuten, trotz Trennung am Geschenk festzuhalten.

Für die Berechnung der Ansprüche zog das OLG die durchschnittliche Lebenserwartung des Ex-Freunds heran. Die Abzüge ergeben sich daraus, dass die Tochter einige Jahre mit im Haus gewohnt hat, von der Schenkung ihrer Eltern also immerhin eine Zeitlang profitiert hat.

Das dürfte der BGH so nicht stehenlassen. Der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck warf die Frage auf, ob das nicht zu schematisch gedacht sei und an der Lebenswirklichkeit vorbeigehe. Er könne sich keine Schwiegereltern vorstellen, die sagen: Hätten wir gewusst, dass die Beziehung nur zehn Jahre hält, hätten wir ihnen nur die Hälfte geschenkt. Realistischerweise würde man sich trotz Trennungs-Risiko für die Zuwendung entscheiden - oder davon ganz Abstand nehmen.

Der BGH-Anwalt des Ex-Freunds vertrat die Ansicht, das OLG hätte den Unterschied zur Ehe berücksichtigen müssen. Die Eltern hätten beiden gemeinsam das Geld geschenkt, obwohl immer klar gewesen sei, dass es keine bindende Rechtsbeziehung gab. Der BGH-Anwalt der Eltern wandte ein, die Beziehung habe beim Hauskauf seit immerhin neun Jahren bestanden, länger als manche Ehe. Außerdem lasse der Entschluss, ein Eigenheim zu kaufen, auf ernsthafte Absichten schließen.

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