Gerichtsverhandlung Körperverletzung: Vor den Kopf gestoßen

Von Wolfgang Karl
Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide

BAYREUTH. Ein 53-Jähriger wollte noch Geld von seinem Arbeitgeber und stand wegen Selbstjustiz vor Gericht.

 
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Bei Geld hört die Freundschaft auf, heißt es bekanntlich. Aber jemandem wegen zweier ausstehender Monatslöhne die Nase zu brechen, das ging Amtsrichterin Christiane Breunig dann doch zu weit. Es war am 23. April, als sich an der Kasse der Firma Knoll in Bayreuth der Streit entzündete. Der Angeklagte, ein 53-jähriger Mann aus Münchberg, sagte dazu: „Mein Chef schuldet mir noch das Geld für zwei Monate – schwarz.“ Dass ihn das ärgere, das verstehe Breunig ja, „aber dann können Sie klagen und müssen ihren Chef nicht mit einem Kopfstoß verletzen. Das ist Selbstjustiz“, stellt die Richterin fest. Staatsanwalt Florian Losert ergänzt: „Das ist schon beinahe gefährliche Körperverletzung – Sie haben ihm ja die Nase gebrochen.“

"Was soll ich jetzt noch machen?"

Der Angeklagte erwiderte mit lapidarem Schulterzucken, es sei eben passiert, was solle er jetzt noch machen. Außerdem fragte er: „Bekomme ich denn mein Geld?“ Sein Geld, das sei nicht Teil dieses Verfahrens, das müsse er schon per Mahnbescheid klären, sagt Breunig – und weiter: „Sie können doch nicht einfach das Gesetz in die eigene Hand nehmen.“ Losert fügt hinzu: „Bei Ihnen ist keine Reue zu erkennen.“

Gefragt nach dem Einkommen antwortet der gelernte Koch, er lebe von Hartz IV. Vorstrafen waren keine bekannt. Entsprechend des Einkommens und auf Grund fehlender Reue folgte Richterin Breunig der Empfehlung des Staatsanwalts und verurteilte den Angeklagten zu 120 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Dem Angeklagten selbst war die ganze Sache offenbar nur noch lästig: „Ja, ich nehme an. Hauptsache, das Ganze ist jetzt vorbei.“

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