Bei Geld hört die Freundschaft auf, heißt es bekanntlich. Aber jemandem wegen zweier ausstehender Monatslöhne die Nase zu brechen, das ging Amtsrichterin Christiane Breunig dann doch zu weit. Es war am 23. April, als sich an der Kasse der Firma Knoll in Bayreuth der Streit entzündete. Der Angeklagte, ein 53-jähriger Mann aus Münchberg, sagte dazu: „Mein Chef schuldet mir noch das Geld für zwei Monate – schwarz.“ Dass ihn das ärgere, das verstehe Breunig ja, „aber dann können Sie klagen und müssen ihren Chef nicht mit einem Kopfstoß verletzen. Das ist Selbstjustiz“, stellt die Richterin fest. Staatsanwalt Florian Losert ergänzt: „Das ist schon beinahe gefährliche Körperverletzung – Sie haben ihm ja die Nase gebrochen.“