Um seine Unschuld zu beweisen, wollte der Lkw-Fahrer das Video aus seiner «Dashcam» als Beweismittel zugelassen wissen.
Ein Gutachter vor dem Landgericht Regensburg erklärte, dass beide Unfallversionen rein theoretisch möglich seien - nur mit der Auswertung der Videobilder habe er feststellen können, dass die Version des Lkw-Fahrers zutreffend sei.
Der klagende und Schadensersatz fordernde Pkw-Fahrer argumentierte, die Verwendung der Aufnahmen sei rechtswidrig, weil damit sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrecht verletzt werde.
Das Landgericht Regensburg sah das anders und wies die Klage des Autofahrers und damit seine Schadensersatzforderung zurück.
Gegen das Urteil legte der Pkw-Fahrer Berufung ein. Nach dem Hinweis des OLG, dass es die Sachlage ähnlich bewertet wie das Landgericht in Regensburg, zog der Mann die Klage zurück.
epd