Gericht: Autokameras als Beweis zulässig

Foto: Wolfgang Kumm/dpa Foto: red

In einem Zivilprozess um Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall dürfen Aufzeichnungen von «Dashcams» verwendet werden.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Wie das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden hat, überwiegt nämlich das Interesse eines Beklagten an einem effektiven Rechtsschutz das Interesse des Unfallgegners an seinen Persönlichkeitsrechten - vor allem dann, wenn andere zuverlässige Beweismittel nicht verfügbar sind.

In einem sogenannten Hinweisbeschluss betonte das OLG aber auch, dass die Frage, ob solche Aufzeichnungen verwendet werden dürfen, immer eine Einzelfallentscheidung ist. Den Angaben zufolge ist dies die erste Entscheidung eines OLG zu dieser Thematik (Az: 13 U 851/17).

Im konkreten Fall ging es um einen Unfall auf der A5 bei Karlsruhe. Der Lkw des Beklagten fuhr dort hinten links auf den Pkw des Klägers auf, dabei entstand ein erheblicher Schaden. Der Autofahrer forderte vom Lkw-Fahrer vor dem Landgericht Regensburg Schadensersatz in Höhe von rund 15.000 Euro.

Nach Ansicht des Pkw-Lenkers sei der Lkw zu schnell gefahren und habe nicht genügend Abstand gehalten, als das Auto verkehrsbedingt abbremsen musste.

Die Version des Lkw-Lenkers unterschied sich von dieser Schilderung deutlich: Das Auto sei von der linken Spur über die mittlere auf die rechte Spur gewechselt und habe abgebremst. Der Lkw habe den Unfall nicht verhindert können.

Um seine Unschuld zu beweisen, wollte der Lkw-Fahrer das Video aus seiner «Dashcam» als Beweismittel zugelassen wissen.

Ein Gutachter vor dem Landgericht Regensburg erklärte, dass beide Unfallversionen rein theoretisch möglich seien - nur mit der Auswertung der Videobilder habe er feststellen können, dass die Version des Lkw-Fahrers zutreffend sei.

Der klagende und Schadensersatz fordernde Pkw-Fahrer argumentierte, die Verwendung der Aufnahmen sei rechtswidrig, weil damit sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrecht verletzt werde.

Das Landgericht Regensburg sah das anders und wies die Klage des Autofahrers und damit seine Schadensersatzforderung zurück.

Gegen das Urteil legte der Pkw-Fahrer Berufung ein. Nach dem Hinweis des OLG, dass es die Sachlage ähnlich bewertet wie das Landgericht in Regensburg, zog der Mann die Klage zurück.

epd

Autor