Geldstrafe für Faustschläge

Von Stephan Herbert Fuchs
 Foto: red

Diese beiden Faustschläge sollten einem ehemaligen Vereinsboxer teuer zu stehen kommen: Weil er vor dem Tanzcenter in Schwingen einer völlig unbeteiligten 23-jährigen Frau aus Weißenstadt zwei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, ist ein 19-jähriger Auszubildender aus Kulmbach zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden. Richter Christoph Berner ordnete außerdem für ein Jahr eine Betreuung für den Angeklagten an.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Mit Faustschlägen kannte sich der Angeklagte aus. Er boxte jahrelang in einem Verein, errang sogar schon mehrere Titel und galt als große Nachwuchshoffnung. Die beiden Faustschläge vom 16. Oktober des vergangenen Jahres haben damit freilich nichts zu tun. Der Mann war nach dem Genuss einer Flasche Wodka und diverser Drinks in der Disko schwer betrunken, die Polizisten stellten später einen Blutalkoholwert von 2,4 Promille fest. Kurz nach zwei Uhr morgens traf er vor dem Tanzcenter auf die 23-Jährige, die zusammen mit ihrem Freund auf den Diskobus nach Bayreuth wartete.

Zuerst herumgegrölt

Zuerst soll der Angeklagte nur herumgegrölt haben, dann holte er völlig unvermittelt aus und schlug der Frau mit der Faust ins Gesicht. Als der Freund dazwischen ging, holte der Angeklagte erneut aus, um den 23-jährigen ebenfalls einen Schlag zu verpassen. Der junge Mann konnte sich gerade noch wegducken, allerdings landete der Faustschlag unglücklicherweise erneut im Gesicht der jungen Frau. Die Folge war eine schmerzhafte Verletzung und eine offene Wunde im Kieferbereich. Auch mehrere Beleidigungen der übelsten Sorte soll der Angeklagte bei der Gelegenheit losgelassen haben.

Vor Gericht wusste der Angeklagte nicht mehr so genau, was eigentlich los war. Er war sich allerdings sicher, nur ein einziges Mal zugeschlagen zu haben. „Das war nicht gut“, sagte er, und, dass er seinen Alkoholkonsum mittlerweile deutlich eingeschränkt habe.

"Er kam wie aus dem Nichts"

Beide Zeugen, die junge Frau und ihr Freund, berichteten ganz klar von zwei Faustschlägen. „Der Angeklagte kam wie aus dem Nichts“, sagte der 23-Jährige Mann aus Bayreuth. Zum Glück sei gleich nach den Schlägen ein Mitarbeiter der Security dazwischen gegangen, ehe die Polizei eintraf. Ein Kumpel des Angeklagten habe beide zuvor noch auf Knien angefleht, keine Polizei zu verständen.

Offensichtlich war die Tat kein Einzelfall für den Angeklagten. Bereits 2014 musste er sich vor dem Jugendrichter, damals unter anderem wegen einer Beleidigung vor Gericht verantworten. Erst vor fünf Wochen soll es im Haus der Freundin des Angeklagten zu einer bedrohlichen Situation gekommen sein, so dass die Polizei eingreifen musste. Dabei soll er seiner Freundin auch einen Schlag mit der Faust auf den Kopf verpasst haben. Anzeige hatte sie nicht erstattet.

Teilweises Geständnis

Die letztlich auch verhängte Geldstrafe in Höhe von 700 Euro und die Anordnung der Betreuung hatte bereits der Vertreter der Staatsanwaltschaft gefordert. Zu Gunsten des Angeklagten wertete Richter Berner unter anderem das teilweise Geständnis, die Tatsache, dass sich der Angeklagte im Gerichtssaal bei den Beteiligten entschuldigt hat, und dass er freiwillig seinen Alkoholkonsum deutlich reduziert hatte. Zu Lasten wertete es Berner, dass der Angeklagte bereits zwei Mal mit den Strafverfolgungsbehörden in Konflikt geraten war. Die Geldauflage geht zu Gunsten eines Fonds für jugendbetreuerische Maßnahmen des Kreisjugendamtes. Auch für die Kosten des Verfahrens muss der junge Mann aufkommen.

 

Bilder