Geld für Gehörlose Taub für die Nöte
Andreas Schmitt 09.02.2019 - 10:00 Uhr
Von KOMMENTAR. Zählt das gebrochene Bein mehr als der gebrochene Arm? Und was, wenn beide Gliedmaßen betroffen sind? Wie – Sie finden solche Rechnungen etwa zynisch? Die Gehörlosen und Hörgeschädigten in Bayern kennen solche Rechnungen nur zu gut.
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