Geld für Gehörlose Taub für die Nöte

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Foto: Andreas Schmitt Quelle: Unbekannt

KOMMENTAR. Zählt das gebrochene Bein mehr als der gebrochene Arm? Und was, wenn beide Gliedmaßen betroffen sind? Wie – Sie finden solche Rechnungen etwa zynisch? Die Gehörlosen und Hörgeschädigten in Bayern kennen solche Rechnungen nur zu gut.  

 
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