Gefesselt und ausgeknockt Prozess um Polizeiprügel

Von Manfred Scherer
Symbolfoto: dpa Foto: Peter Gisder

BAYREUTH. Darf ein Polizist einem außer Rand und Band geratenem Randalierer einfach mal umhauen, damit Ruhe ist? Und wenn ja, darf der Polizist das, wenn der Täter schon gefesselt ist? Ein Zivilprozess vor dem Bayreuther Landgericht zeigt die oft extrem schwierige Arbeit von Streifenpolizisten: Ein Straftäter verlangt Schmerzensgeld für erhebliche Verletzungen, die ihm ein Polizist zugefügt hat.

 
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