Schlagfallen müssen laut Reinel bei der unteren Jagdbehörde gemeldet und regelmäßig durch einen Fachmann geprüft werden. Reinel weiter: „Meines Wissens nach wurde in Bayreuth eine einzige Falle geprüft, diese befindet sich in privater Hand. Alle anderen Schlagfallen sind somit illegal.“ Der Aufsteller müsse die Falle so sichern, dass kein Unbefugter an sie herankommt. Das sei immer das Problem des Grundstücksbesitzers, „bei einem Unfall trägt er die alleinige Verantwortung“.
Aussage nicht nachvollziehbar
Der Aussage des Nachbarn gegenüber unserer Zeitung, irgendwie müsse er sich ja schützen und da könne es „schon mal vorkommen, dass ein Hund hineintappt“, ist aus Reinels Sicht nicht nachvollziehbar. Weil man damit ja in Kauf nehme, dass auch Kinder in die Falle geraten können.
Nicht die Jäger an den Pranger stellen
Reinels Fazit: „Es sind noch Berge an Schlagfallen aus alten Zeiten im Umlauf, der größte Teil ist somit beim Aufstellen illegal. Schlagfallen sind vom Gesetz her nicht verboten, ich jedoch lehne diese schon aus Gründen des Tierschutzes ab.“ Zwar setze auch er selbst Fallen ein, „aber das sind Lebendfangfallen, eine Verletzung des Tieres oder Menschen ist bei diesen ausgeschlossen“.
Über den Sinn und Zweck der Fallenjagd könnte man lang diskutieren, „in einigen Bereichen der Jagd ist sie unumgänglich“. Schade sei nur, „dass die Jäger wieder an den Pranger gestellt werden - war es denn wirklich ein Jäger?“
Der zuständige Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Bayreuth-Land war am Donnerstag nicht für eine Stellungnahme zum Stand der Dinge erreichbar.