GBW: Immer mehr zeichnen Anteile

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Das größte Projekt der GBW derzeit: Der Neubau in der Unteren Herzoghöhe. Insgesamt rund 20 Millionen Euro investiert die Genossenschaft dort, sagt der Vorstand Markus-Patrick Keil. Foto: Eric Waha Foto: red

Im Jahr der Genossenschaften steigt das Interesse, Mitglied in einer Genossenschaft zu werden. Das spürt man auch bei der Gemeinnützigen Bayreuther Wohnungsbaugenossenschaft (GBW): Die Zahl der Anteilseigner und der gezeichneten Anteile steigt kontinuierlich. Die GBW investiere weiter in Neubau und Sanierung, sagt der Vorstand Markus-Patrick Keil. Und: Keil klärt auf, wie es zu Verwirrung um Umsatzsteuer-Rückzahlungen gekommen ist.

 
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Die GBW steht sauber da. Auch weiterhin. Wie Keil im Nachgang der Hauptversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft im Gespräch mit unserer Zeitung sagt, sei die Bilanzsumme des genossenschaftlichen Unternehmens im vergangenen Jahr deutlich gestiegen: Bei einem Anlagevermögen von 80 Prozent habe die GBW derzeit eine Bilanzsumme von rund 31 Millionen Euro, "ein Sprung um rund fünf Millionen gegenüber dem Vorjahr, hauptsächlich wegen der Sanierungs- und Neubautätigkeit", sagt Keil am Montag im Gespräch mit unserer Zeitung.

Schwerpunkt in der Unteren Herzoghöhe

Die Untere Herzoghöhe ist aktuell der Schwerpunkt: Die vier Punkthäuser in der Von-Platen-Straße stehen kurz vor dem Abschluss, "die ersten beiden werden zum 1. September fertig, die zweiten beiden zum 1. Oktober, im November ist dann auch der Riegelbau an der Fröbelstraße fertiggestellt", sagt Keil. 15 Millionen Euro kostet der erste Bauabschnitt für die Ersatzneubauten, rund eine halbe Million Euro investiert die GBW, um die Von-Platen-Straße aufzuhübschen: Gehwege werden entfernt, "die Straße bekommt mehr Aufenthalts-Charakter", sagt Keil. Ein Modellprojekt in Bayreuth. Fünf Millionen Euro folgen für den Bau von Stadthäusern in der Lippacher Straße, dem zweiten Bauabschnitt.

Behutsam weiter neu bauen und sanieren

"Wir werden so weitermachen", sagt Keil. "Es wird immer geprüft, ob Sanierung Sinn macht gegenüber einem Neubau, denn durch die gestiegenen Baukosten werden Sanierungen immer teurer. Aber: Ein gewisser Teil des Bestands wird natürlich bleiben. Gewisser Fortschritt muss aber da sein - im Sinne unserer Mitglieder." Die Zahl der Mitglieder liege aktuell bei rund 2000, sagt Keil. Bei etwa 1400 Wohnungen, die die GBW anbietet und verwaltet. Was deutlich steigt: Die Zahl der gezeichneten Anteile. "Eine Trendumkehr", sagt Keil. "2011/2012 lagen wir bei 9566 Anteilen, heute sind es 10.043. Der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt geschuldet. Und wohl auch der Tatsache, dass viele Anteile für ihre Kinder oder Enkel kaufen, weil ja die Zeit der Anwartschaft ausschlaggebend ist bei der Berücksichtigung." Keil sieht insgesamt "eine Renaissance der Genossenschaften", wie er sagt. Was sich auch in der Treue der Mitglieder widerspiegle: "86 Wohnungen wurden abgerissen in der Unteren Herzoghöhe, von den 46 Mietern im ersten Schritt haben uns nur vier verlassen, auch von den 40 im zweiten Schritt wird der größte Teil bei uns bleiben."

Dividende wird wieder investiert

Bei der Hauptversammlung, zu der nach Keils Angaben 71 Anteilseigner kamen, habe es eine kurze, intensive Diskussion unter anderem um "den Dämmwahn des Staates gegeben, den wir ja mitgehen müssen", wie Keil sagt. Außerdem ging es um die Ausschüttung der Dividende, die ein Mitglied vehement gefordert habe: Wie in den vergangenen sechs Jahren jedoch habe es ein klares Votum der Genossen gegeben, die Dividende von rund 34.000 Euro zu investieren statt auszuschütten. Sechs der 71 Mitglieder hätten dagegen gestimmt. "Es macht Sinn, das Geld in der Genossenschaft zu lassen, es kommt ja den Mitgliedern zugute", sagt Keil.

Umsatzsteuer: Handwerker bekommen Post vom Finanzamt

Ums Geld geht es auch in einem anderen Fall. Einem, der einigen Handwerkern Kopfzerbrechen bereiten dürfte: Umsatzsteuerrückforderungen. Ein Bayreuther Handwerker sagt auf Anfrage unserer Zeitung, er habe vor wenigen Wochen an einem Freitagabend ein Schreiben vom Finanzamt im Briefkasten gehabt mit einer Forderung über rund 25.000 Euro. Für Leistungen, die seine Firma für die GBW erbracht hatte. Und zwar in den Jahren 2011/2012. Eine Rücksprache mit seinem Steuerberater habe ergeben: "Wenn ich die anhängende Abtretungserklärung unterzeichne, hebt sich das wieder auf." Ein Schreck sei das Schreiben dennoch gewesen, weil es keine Erklärung dazu gegeben habe. Keil sagt auf Nachfrage, er könne das gut nachvollziehen. Und: Eine ganze Reihe von Handwerkern bekämen wohl noch ähnliche Schreiben - oder hätten schon welche bekommen. "Alle Firmen, die in den Jahren 2009 bis 2012 für uns gearbeitet haben, betrifft das", sagt Keil.

Keil: Weder für die GBW noch für Handwerker Schäden zu erwarten

Der Hintergrund: "Wir waren von der Finanzverwaltung in diesem Zeitraum als Bauleistender eingestuft worden nach Paragraf 13b Umsatzsteuergesetz. Das bedeutet: Wir waren zuständig für die Abführung der Umsatzsteuer." Habe die GBW, die sich dagegen gewehrt habe, als Bauleistender eingestuft zu werden, auch gemacht. Aber: "Inzwischen hat die Finanzgerichtsbarkeit der Ansicht der Finanzverwaltung widersprochen. Wir haben also Umsatzsteuer abgeführt, die wir gar nicht hätten abführen müssen. Unsere Aufgabe als Vorstand ist es jetzt, das einzufordern." Der laut Keil einfachste Weg für die Firmen: die Abtrittserklärung zu unterschreiben. Dann finde eine Umbuchung statt. Der andere Weg wäre: Die Firmen richteten berichtigte Rechnung an die GBW, die GBW erstatte die Umsatzsteuer zurück und fordere ihrerseits eine Rückerstattung vom Finanzamt. "Wenn das alle machen würden, hätten wir möglicherweise die Investitionen etwas gebremst." Dieser Fall trete aber nicht ein. Wohl aber beschäftige das Thema die GBW bereits seit Anfang des vergangenen Jahres - mit einem enormen bürokratischen Aufwand. "Wir haben ordnerweise Unterlagen und Rechnungen für Finanzamt aufbereiten müssen, die jetzt geprüft werden." Schaden entstehe weder für die Handwerker noch für die GBW, sagt Keil. Jedoch: "Wir gehen davon aus, dass uns sechs Prozent Zinsen für die entrichtete Umsatzsteuer zustehen - eine wohl sechsstellige Summe."

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