Regierung könnte mit Wohnsitzvorschrift eingreifen
«Der Bund hat den Bundesländern zudem die Möglichkeit eröffnet, die Organisation und das Verfahren der Wohnsitzzuweisung per Verordnung näher auszugestalten», teilte eine Ministeriumssprecherin mit. Die bayerischen Bezirksregierungen haben demnach die Möglichkeit, anerkannten Asylbewerbern und dauerhaft bleibeberechtigten Flüchtlingen für die Dauer von drei Jahren einen Wohnsitz zuzuweisen.
Man fordere diesen Personenkreis in der Regel auf, aus der staatlichen Unterkunft auszuziehen und sich eine Wohnung zu suchen, erläuterte der Sprecher der Regierung von Oberfranken das Vorgehen der sieben Bezirksregierungen. Klappe das nicht, werde eine Wohnung zugewiesen - vorher könne der Betroffene aber angehört werden, so dass beispielsweise persönliche Belange berücksichtigt werden können.
Fichtner: Flüchtlinge in Bayern besser verteilen
König hat nun vorgeschlagen, dass Hof bei diesen Zuweisungen außen vor bleiben soll - bis die Integrationsvoraussetzungen wieder besser sind.
Es gebe inzwischen Gespräche mit dem Freistaat, um die Situation zu verbessern, sagte Fichtner. «Das Thema ist in München angekommen.» Man erwarte, dass in Bayern die Flüchtlinge «annähernd gleich verteilt werden». Aus dem Sozialministerium heißt es, man stehe im engen Austausch mit den Verantwortlichen, könne aber jetzt noch keine Details für eine mögliche Lösung nennen.
dpa