Trotz aller Freiwilligkeit schreien die ersten Bürgermeister im Landkreis Bayreuth auf und warnen vor dem Aushebeln der kommunalen Selbstverwaltung. Denn es geistert eine Formel herum: Die maximal fünf Hektar bayernweit könnten auf eine Richtgröße von 1,4 Quadratmeter pro Einwohner und Jahr für die jeweiligen Kommunen heruntergebrochen werden. Der Vorschlag stammt nicht von der Staatsregierung, wird von ihr aber auch nicht zurückgewiesen. Rechtlich wird eine klare Vorgabe, wie viel Bauland eine Kommune pro Jahr ausweisen darf, nicht zu halten sein. Denn bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im Juli 2018 den Antrag von Grünen und Naturschützern für das Volksbegehren abgelehnt: Die kommunale Planungshoheit würde durch die Ziele des Volksbegehrens unzulässig eingeschränkt.