Fischotter auf der Abschussliste

Von Katharina Igl
Dem Fischotter könnte es bald wie dem Biber oder dem Kormoran ergehen. Foto: Silas Stein/dpa Foto: red

Der Fischotter breitet sich immer weiter aus und macht damit der Teich- und der Fischwirtschaft zu schaffen. Für manchen Teichwirt sind die Schäden existenzbedrohend. Deswegen gibt es seit vergangenem Jahr einen Fischottermanagementplan um Teichwirte zu unterstützen. Sollte dieser nicht ausreichen, ergeht es dem Fischotter wie dem Biber und dem Kormoran – er darf abgeschossen werden.

 
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Doch so einfach ist das nicht. Noch nicht. Denn bevor ein Fischotter überhaupt zum Abschuss frei gegeben werden kann, müssen das Jagdrecht und das Tierschutzgesetz geändert werden. Der Fischotter gehört zu den geschützten Arten und unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit. Er darf nur geschossen werden, wenn er krank ist. Wer einen Otter versehentlich oder willentlich schießt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen.

Aber unter welchen Bedingungen darf ein Fischotter dann abgeschossen werden? „Die Population des Otters darf nicht gefährdet werden“, sagte Ministerialrat Franz Geldhauser bei einer Informationsveranstaltung in der Lehranstalt für Fischerei in Aufseß. Außerdem müsse es einen Schadensfall geben, wie der Fischereireferent im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erläuterte. Wie hoch dieser sein muss, kann er nicht pauschal beantworten, da es auf den Fisch ankommt, den der Otter frisst. „Ein Kilo Fisch kann drei Euro kosten, aber auch 15 Euro“, sagte Geldhauser. Das komme ganz auf die Fischart an.

Otter brauchen ein Kilo Nahrung

Die höchste Schadensmeldung im Jahr 2017 kam von einem Teichwirt, der Laichzander in seinem Teich hatte. Auf 15.000 Euro bezifferte sich der Schaden. „Wer von der Teichwirtschaft lebt, kann seine Existenzgrundlage verlieren“, sagte Bezirkstagspräsident Günther Denzler. Doch das ist kein Einzelfall: Im vergangenen Jahr wurden 61 Schäden durch Otter gemeldet – die Höhe insgesamt: 280.000 Euro. In diesem Jahr gingen bis Anfang November 220 Anträge ein. Deswegen rechnet Geldhauser bis Jahresende mit der vierfachen Menge an Anträgen im Vergleich zum vergangenen Jahr. So wird sich seiner Schätzung nach der Schaden in diesem Jahr auf eine Million Euro belaufen. Besonders aktiv sind die Otter im östlichen Oberfranken, der Oberpfalz und Niederbayern.

Was den Schaden so hoch macht: Der Otter braucht ein Kilo Nahrung am Tag. Da er eine Marderart ist, tötet er auch mehr Fische als er frisst. Deswegen kann er den Fischbestand in einem 0,6 Hektar großen Teich mühelos allein vernichten. Doch nicht nur die Fische fallen dem Fischotter zum Opfer. Auch andere Arten, die Wirtsfische brauchen, sind bedroht. „Die Flussperlmuschel und der Edelkrebs gehören wie der Otter zu den geschützten Arten“, sagte Christian Porsch vom Bezirk Oberfranken. Deswegen müsse jetzt darüber diskutiert werden, welche Art schützenswerter sei.

Info:

Der Fischottermanagementplan besteht aus den drei Säulen Beratung, Vorsorge und Abwehrmaßnahmen sowie Schadensbehebung und Ausgleich für Teichwirte. Für die Beratung ist der Otterberater zuständig. Für Oberfranken und die nördliche Oberpfalz ist das Alexander Horn, Telefon 09631/7989019. Zu seinen Aufgaben gehört Fischotterschäden zu beurteilen und nachzuweisen, Teichwirte hinsichtlich Schutzmaßnahmen zu beraten und Schadensmeldungen zu prüfen und weiterzuleiten.

Um Teiche zu schützen, können spezielle Zäune drumherum errichtet werden. Diese Zäune sind aber teuer, weil sie tief in den Boden eingegraben werden müssen und oben elektronisch geschützt sind. Teichwirte werden bei der Errichtung solcher Zäune finanziell unterstützt, genau wie in einem Schadensfall. Falls diese Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, soll über einen möglichen Abschuss des Fischotters in Einzelfällen weiter diskutiert werden. Zu einer Einigung ist es bislang nicht gekommen und so bleibt der Otter momentan noch weiterhin ganzjährig geschützt.

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