Festspielhaus-Mietvertrag unterzeichnet – Stiftung hat auf Grünen Hügel keinen Einfluss mehr Festspiele: Jetzt fließen die Millionen

Von Florian Zinnecker
Der Vertrag ist unterschrieben: Das Festspielhaus ist bis zum Jahr 2040 an die BF GmbH vermietet. Foto: Wittek Foto: red

Jetzt ist der Vertrag unterschrieben: Das Bayreuther Festspielhaus ist bis September 2040 an die Bayreuther Festspiele (BF) GmbH vermietet. Damit ist die Bedingung von Bund und Freistaat Bayern erfüllt, die zugesagten 30 Millionen Euro zur Sanierung des Festspielhauses freizugeben. Gestern Vormittag unterschrieben Regierungspräsident Wilhelm Wenning und Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe den Mietvertrag – gegen alle Zweifel an der Zulässigkeit des Vertrags.

 
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Sie sehe ihre Unterschrift unter dem Mietvertrag nicht als Niederlage, sagte Merk-Erbe auf Nachfrage. „Es gibt ein Gutachten der bayerischen Stiftungsaufsicht. Ich wollte rechtliche Klarheit. Die haben wir nun." Jetzt könne endlich die Sanierung des Festspielhauses in Angriff genommen werden.

Mit dem Abschluss des Mietvertrags sind die Bayreuther Festspiele endgültig ein Staatsbetrieb, getragen von Freistaat Bayern, Bund, Stadt Bayreuth und der „Gesellschaft der Freunde von Bayreuth". Die Richard-Wagner-Stiftung – und damit auch die Familie Wagner – hat ab sofort, von den derzeitigen Festspielleiterinnen abgesehen, keinen Einfluss mehr auf dem Grünen Hügel.

Dies hatten insbesondere die Vertreter von Bund und Freistaat zur Bedingung gemacht, die Sanierung des Festspielhauses – zusammen mit anderen Geldgebern – mit 30 Millionen Euro zu bezuschussen.

Die Unterzeichnung des Mietvertrags fand gestern hinter verschlossenen Türen statt: Um 11 Uhr trafen sich die Festspielleiterinnen Katharina Wagner und Eva Wagner-Pasquier, der kaufmännische Festspieldirektor Heinz-Dieter Sense und Pressechef Peter Emmerich mit Brigitte Merk-Erbe im Amtszimmer Wilhelm Wennings in der Regierung von Oberfranken. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit – „wir machen das unter uns", sagte Wenning, dann schloss er die Tür.

Der Mietvertrag versetzt die Gesellschafter der BF GmbH künftig in die Lage, ohne Einverständnis der Stiftung über die Festspielleitung zu entscheiden. Laut Stiftungssatzung trifft diese Entscheidung allein die Richard-Wagner-Stiftung, tatsächlich aber führt der Verwaltungsrat der BF GmbH bereits seit September alleine Verhandlungen zur Verlängerung der Intendanz Katharina Wagners.

Einstimmig beschlossen hatten die Gremien die Unterzeichnung des Vertrags schon im Juli 2013. Die Vertreter der Familie Wagner stimmten jedoch unter der Bedingung zu, dass die Stiftung nachträglich ein Sonderkündigungsrecht bekommt – um die Auswahl des Festspielleiters weiterhin der Stiftung zu überlassen. Dies lehnten die Gesellschafter der Festspiele GmbH im September ab. Die GmbH sei „weder bereit noch verpflichtet", der Stiftung ein Mitspracherecht einzuräumen, heißt es im Gutachten der bayerischen Stiftungsaufsicht. Zuvor hatte die oberfränkische Stiftungsaufsicht den Mietvertragsentwurf für nicht zulässig erklärt.

Er gehe unverändert davon aus, dass die BF GmbH die Stiftung in die Auswahl eines Festspielleiters einbezieht, sagt Wilhelm Wenning. „Anders geht es ja eigentlich nicht."

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