Der Anwalt von S., Jörg Meringer aus Hof, hatte beklagt, sein Mandant sei zu dem Teil-Geständnis mit unlauteren Methoden gebracht worden. „Nach Überzeugung der Kammer kann das Teilgeständnis des Beschuldigten vom 12. September 2018 gegen den Beschuldigten verwendet werden“, so der Beschluss des Landgerichtes.