Fall Peggy Keine U-Haft für Manuel S.

red
 Quelle: Unbekannt

BAYREUTH/LICHTENBERG. Der Tatverdächtige Manuel S. (41), der zugegeben hat, die Leiche der 2001 in Lichtenberg verschwundenen neunjährigen Peggy mit dem Auto weggeschafft und im Wald vergraben zu haben, muss nicht mehr in U-Haft. Dies hat die 3. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth verkündet. Damit blieb die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bayreuth unwirksam. Denn Manuel S., der Anfang Dezember in U-Haft genommen wurde, wurde auf Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth am 24. Dezember vergangenen Jahres wieder auf freien Fuß gesetzt.

 
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Der Anwalt von S., Jörg Meringer aus Hof, hatte beklagt, sein Mandant sei zu dem Teil-Geständnis mit unlauteren Methoden gebracht worden. „Nach Überzeugung der Kammer kann das Teilgeständnis des Beschuldigten vom 12. September 2018 gegen den Beschuldigten verwendet werden“, so der Beschluss des Landgerichtes.

Anhaltspunkte für das Vorliegen von verbotenen Vernehmungsmethoden oder eines Verwertungsverbotes seien „nicht ersichtlich“. Allerdings betont das Gericht auch: „Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht jedoch kein dringender Tatverdacht hinsichtlich der Begehung eines Mordes zum Nachteil von Peggy K.“

Fast zehn Stunden lang wurde S. am 12. September vernommen – und diese Vernehmung komplett auf Video aufgezeichnet. „Nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung liegen nach Überzeugung der Kammer keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unzulässiger Druck durch die vernehmenden Polizeibeamten auf den Beschuldigten ausgeübt wurde.“ Auch eine Übermüdungs- oder Überforderungssituation von Manuel S. konnten die Richter „zu keinem Zeitpunkt“ erkennen.

Zudem sei der Beschuldigte nicht über die Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs im Unklaren gewesen. Vielmehr ergaben sich keine Zweifel, dass Manuel S. während der gesamten Vernehmung bewusst gewesen sei, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird.

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth wird diesen Beschluss prüfen. Es ist eine weitere Beschwerde beim Oberlandgericht in Bamberg zulässig.

Ob Manuel S. jemals angeklagt wird, steht zu diesem Zeitpunkt nicht fest.

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