Fall GTO Hat Handwerkskammer Mitschuld?

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Fotos: Andreas Harbach Quelle: Unbekannt

BAYREUTH.  Im Millionen-Betrugsfall bei ihrer Tochterfirma Gewerbe-Treuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft (GTO) könnte die Handwerkskammer (HWK) für Oberfranken eine Mitschuld tragen. In der vergangenen Woche hat sie sich selbst angezeigt.

 
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Sie hat eine Kanzlei mit der Aufklärung beauftragt. Diese sollte die Rechtmäßigkeit und die Angemessenheit der Zahlungsflüsse zwischen der HWK und der GTO im Zeitraum von 1999 bis 2019 prüfen. Nun liegt der Abschlussbericht dazu vor. „Im Rahmen dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass ein Teil der Zahlungen der Handwerkskammer an die GTO ohne die erforderlichen Beschlüsse durch die Vollversammlung bzw. ohne entsprechende Nachweise getätigt wurde“, heißt es in einer Pressemitteilung der HWK. Dies betreffe die von 2005 bis 2010 gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt 730 000 Euro. Zum anderen betrifft es Zahlungen, die unter dem Titel Repräsentations- und Kfz-Kosten in den Jahren 2002 bis 2014 an die GTO gegangen sind (789 000 Euro). „Diese Zahlungen waren weder rechtlich zulässig, noch hat je eine sachliche Begründung für eine Darlehensgewährung bestanden“, heißt es in der Mitteilung. Damit könnte die HWK ihre Haushaltsmittel nicht satzungsgemäß verwendet haben, sagt HWK-Geschäftsführer Bernd Sauer. Er betont, dass die HWK „ihr konsequentes Vorgehen bei der Aufklärung“ des Betrugsfall in der GTO fortsetze.

Der Abschlussbericht der Kanzlei ist 400 Seiten dick. Zu klären, wer wann welche Beträge in den vergangenen Jahre freigegeben oder dafür unterschrieben hat und wie dies juristisch zu bewerten ist, werde lange dauern, so Sauer. Bis die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind, gebe die HWK Auskünfte zum Stand der Ermittlungen.

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