Fahrrad-Stellplätze sollen Pflicht werden

Von Thorsten Gütling
Bekommt Bayreuth eine Fahrradabstellplatzsatzung? Aus dem Bauordnungsamt heißt es, damit könnten öffentliche Flächen freigehalten und das wahllose Abstellen von Fahrrädern vermieden werden. Archivfoto: Gulda Foto: red

Helmut Parzen (CSU) nennt sie ein Bürokratiemonster, richtig heißt sie „Fahrradabstellplatzsatzung“. Das Werk, in dem der Stadtrat und Metzgermeister nicht weiter als eine weiter Auflage für Gastronomie und kleine Gewerbebetriebe sieht, soll dafür sorgen, dass bei Neubauten künftig nicht nur an Stellplätze für Autos, sondern auch an solche für Fahrräder gedacht wird. Aus dem Bauordnungsamt heißt es, damit könnten öffentliche Flächen freigehalten und das wahllose Abstellen von Fahrrädern vermieden werden.

 
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„Gilt diese Satzung auch für Kinderwägen?“, fragt Parzen und spricht von einer schon heute völlig überlasteten Bauverwaltung. Die Genehmigung von Anträgen dauere eine Ewigkeit. Stadtdirektor Ulrich Pfeifer hält dagegen: „Wir haben mit die kürzestens Genehmigungszeiten überhaupt, man muss einen Bauantrag aber auch vollständig einreichen.“ Mehr Personal im Rathaus soll es daher wegen der Einführung einer Fahrradabstellplatzsatzung nicht geben.

"Eine Qual und Diktatur"

Die ist im Bauausschuss der Stadt aber umstritten. Nicht nur Parzen ist dagegen, soweit sie nicht nur für öffentliche Gebäude gelten solle. Helmut Zartner, Stadtrat der Unabhängigen (DU) nennt sie „eine Qual“, „eine Diktatur der Bürokratie“ und einen „Grund dafür, warum der Bürger nicht mehr zur Wahl geht“. Und der Tierarzt fragt: „Wer fährt denn Fahrrad? Vielleicht ein paar Grüne im Sommer.“

Richtwerte stoßen auf Kritik

Allen voran die vom Bauordnungsamt vorgeschlagenen Richtwerte stoßen auf Kritik. Etliche Seiten dick ist der Katalog, der regelt, wieviele Stellplätze in welchen Fällen vorgehalten werden müssen. Zwar habe man Verkehrsverbände dazu nicht gehört, sich aber an den Satzungen anderer Städte orientiert, sagt Stadtdirektor Pfeifer. An Bamberg, Erlangen und Nürnberg. Und trotzdem handele es sich keineswegs um ein „Glaubensbekenntnis“. Über Richtwerte könne man reden.

Muss man auch, findet Ernst-Rüdiger Kettel (Bayreuther Gemeinschaft): „Wenn ich für Stellplätze für Radfahrer mit Anhänger sorgen muss, dann hört für mich die Diskussion auf.“ Und Heinz Hofmann, Stadtrat der Bayreuther Bürgerliste und Vorsitzender des Verbandes Haus und Grund, sagt: „Zwei Stellplätze pro Wohneinheit ist völlig übertrieben.“ Die Bauordnung sehe schließlich vor, dass ein Stellplatz bereits im Haus eingeplant werde.

Mit Titel geschmückt, ohne die Folgen zu bedenken?

Die Grünen bezeichnen die Diskussion in Bauausschuss als unehrlich. Der Stadtrat habe sich mit seinem im Jahr 2011 gefassten Beschluss, der „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ beizutreten, zu einer solchen Satzung verpflichtet. Dieser Verpflichtung komme die Stadt jetzt auf den letzten Drücker nach, schließlich sei sie damals schon darauf hingewiesen worden, dass sie zur Verabschiedung einer solchen Satzung nur bis Februar 2018 Zeit habe. Andernfalls drohe der Ausschluss. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stadtrat, Sabine Steininger, sagt, man habe sich mit dem Beitritt 2011 offenbar mit einem Titel schmücken wollen, ohne die Folgen bedacht zu haben.

Noch keine Empfehlung an den Stadtrat

Auf Antrag von Helmut Zartner und Stefan Schuh (Junges Bayreuth) schlägt der Bauausschuss die Satzung nicht dem Stadtrat vor. Erst sollen sich die Fraktionen damit beschäftigen und Fachverbände angehört werden.

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