In einem ersten Strafprozess vor dem Schöffengericht aber ergaben sich Indizien, die für einen Tötungsvorsatz sprachen, so dass der Fall ans Schwurgericht abgegeben wurde. Auch hier berichtete die Greisin, das Kissen auf ihrem Gesicht sei so klein gewesen, dass sie durch Hin- und Herwerfen ihres Kopfes nach Luft habe schnappen können. Und sie zitierte die Angreiferin, die zuletzt zu ihr sagte: „Ich hätte nie gedacht, dass du noch solche Kraft hast.“
Eine Nachbarin sah damals eine auffällige Schürfung an der Nase der alten Frau und fragte nach den Hintergründen – die Seniorin erzählte ihr schließlich von der Kissenattacke.
Die Angeklagte bestreitet bislang
Vor dem Schwurgericht bestritt die Angeklagte die Vorwürfe, sie habe ein gutes Verhältnis zur Mutter ihres 2014 gestorbenen Mannes gehabt und sich auch stets um sie gekümmert.
Dem widersprach ein pensionierter Beamter, der sich in dem Bindlacher Heim um den komplizierten Verwaltungsaufwand in Sachen Kranken- und Pflegekasse alter Leute kümmert. Im Fall der 89-Jährigen habe er finanzielle Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angeklagte, die eine Vollmacht für das Konto der Schwiegermutter hatte, habe Geld abgezweigt. Und sie sei „sehr aggressiv“ geworden, als er ihr dies vorhielt und sei ihm mit ihrem Auto beinahe über die Füße gefahren.
Bei der Zeugenbefragung des Hausarztes der Greisin ergab sich, dass eine Arzthelferin im fraglichen Tatzeitraum die Schürfung an der Nase der Seniorin gesehen habe – sie soll am Freitag aussagen und wäre die zweite Zeugin für die abgeschürfte Nase.
Möglicherweise wird sich die Angeklagte dann noch einmal äußern: Ihr Verteidiger Wolfgang Schwemmer hat angekündigt, er werde eine Erklärung vorbereiten.