Viele Möglichkeiten gibt es nicht, an einem Sonntagmorgen um 6 Uhr noch wegzugehen in Bayreuth. Immerhin: In der Bahnhofstraße gibt es eine Bierstube, wo man nach einem durchfeierten Samstag den letzten Absacker nehmen kann.
Seine Zündschnur glomm lange, und beim Wort „Spast“ explodierte er. Für einen Schlag mit einem Bierglas ins Gesicht eines Kontrahenten hat ein 27-Jähriger aus dem Landkreis eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten bekommen. Amtsrichter David Baasch wertete die gefährliche Körperverletzung als minder schweren Fall.
Viele Möglichkeiten gibt es nicht, an einem Sonntagmorgen um 6 Uhr noch wegzugehen in Bayreuth. Immerhin: In der Bahnhofstraße gibt es eine Bierstube, wo man nach einem durchfeierten Samstag den letzten Absacker nehmen kann.
Ein 27-jähriger Mann aus dem Landkreis – vor Gericht macht er einen eher schüchternen Eindruck – geriet dort in eine Situation, die ihn wegen gefährlicher Körperverletzung nun auf die Anklagebank brachte.
Er war mit einem Freund in der Disco, und vor der Heimfahrt per Taxi sollte der gemeinsame Abend in einer Bierstube beschlossen werden.
Doch die fünf Männer, die dort zechten, waren nicht nett zu dem Mann aus dem Landkreis: „Wenn mein Kumpel nicht Raucher wäre und ständig draußen vor der Tür gestanden hätte, dann wäre das nicht passiert. Er ist viel stämmiger als ich.“ Der Angeklagte berichtet, dass die fünf anderen ihn provoziert und geärgert hätten: „Ich durfte mir einige blöde Sprüche anhören. Die haben ständig gestichelt.“ Der 27-Jährige setzte sich an einen anderen Tisch zu einer älteren Frau, um sich mit der Nachtschwärmerin zu unterhalten. „Die anderen sagten zu der Frau: Was willst du mit dem Trottel?“
Der Angeklagte merkte: Die Lage wurde unangenehm und wich aus. Unter anderem aufs Klo: „Als ich am Pissoir stand, kamen zwei und schubsten mich.“ Zurück in der Gaststube zündete die nächste Eskalationsstufe: Er sei umringt und geschubst worden, gar zu Boden gegangen. Als er habe aufstehen wollen, da habe einer ihm einen Schubser gegeben und gesagt: „Verpiss Dich, Du Spast.“ Der Angeklagte gesteht: „Ja, ich habe ihm das Glas ins Gesicht geschlagen. das war nicht in Ordnung, und das tut mir leid.“
Der Geschlagene, ein 27-Jähriger, versuchte als Zeuge vor Gericht, den Grund für die Auseinandersetzung herunterzuspielen: der Angeklagte habe in der Kneipe „ständig genervt“ mit „blöden Sprüchen“. Erst auf die Vorhalte des Richters gibt der Zeuge zu: Es könne schon sein, dass er den Angeklagten geschubst und beschimpft habe. Der Zeuge erklärt, er sei damals stark betrunken gewesen. Der Mann, der schon vor dem Prozess für seine Verletzung im Gesicht 1800 Euro Schmerzensgeld vom Angeklagten bekommen hat, nahm im Gerichtssaal dessen Entschuldigung an und reichte ihm die Hand.
Im Schuldspruch folgte Richter Baasch den Argumenten von Verteidiger Gert Lowack, der aufgrund der Provokationen auf einen minder schweren Fall plädierte. So blieb die Strafe unterhalb der Mindeststrafe von sechs Monaten. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte 1000 Euro zahlen.