Bewährungshelferin, sagt die Angeklagte, das sei ihr "Traumberuf" gewesen. Und sie sagt: "Ich bin doch keine Betrügerin." Keinesfalls habe sie die etwas mehr als 800 Euro Elterngeld, die sie noch bezog, obwohl sie nach der Geburt ihres Kindes wieder angefangen hatte zu arbeiten, absichtlich für sich behalten. Ihre Tochter war krank damals zum Jahresende 2016. Und die jungen Eltern hatten Stress. Dann kam das Schreiben vom Zentrum Bayern für Familie und Soziales, der Behörde, die das Elterngeld auszahlt. Bei der Beantragung von Elterngeld wird man belehrt: Fällt die Grundlage für den Bezug der Leistung weg, ist das sofort zu melden. Ihr Ehemann sagt, mit Tränen in den Augen: "Wir sind selbst erschrocken, dass wir das vergessen haben und haben das sofort zurückgezahlt."