Dorfladen: Gericht vertagt Entscheidung

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Der leerstehende Ex-Gasthof Herlitz soll in einen Dorfladen umgewandelt werden. Ob das funktioniert, steht nach wie vor in den Sternen. Foto: Archiv/Ralf Münch Foto: red

Die Stadt Pegnitz will im ehemaligen Landgasthof Herlitz in Trockau - der Betreiber musste Insolvenz anmelden - einen Dorfladen einrichten. Und im früheren Bettenhaus Wohnungen und Appartements für betreutes Wohnen. Das Problem bei der Sache: Das Gebäude gehört ihr nicht. Sondern dem gleichnamigen Sohn des Bauunternehmers Johann Hofmann aus Regenthal. Deshalb hat sie ein Vorkaufsrecht geltend gemacht. Dagegen legten Hofmann wie auch die Insolvenzverwalterin Widerspruch ein. Der wurde gestern am Verwaltungsgericht Bayreuth verhandelt. Eine Entscheidung fiel nicht, das Urteil soll den Parteien demnächst zugestellt werden.

 
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Hofmann, gestern von seinem Vater vertreten, wollte den Gasthof als Unterkunft für Asylbewerber herrichten, "da gibt es auch einen Vertrag mit der Regierung von Oberfranken dazu". Die Trockauer wollten laut Hofmann aber keine Flüchtlinge, "das brachte den Stein ins Rollen, erst dann kam die Sache mit dem Vorkaufsrecht".

Schon länger ein Thema

Davon könne keine Rede sein, entgegnete Bürgermeister Uwe Raab auf Nachhaken von Richter Otto Schröppel. Pegnitz und eben auch seine Ortsteile wie Trockau mit Blick auf die demographische Lage und das Ausbluten des ländlichen Raums zukunftsfähig zu machen, sei Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (Isek). Und dazu gehörten eben auch Angebote gerade für Senioren und Einkaufsmöglichkeiten im Dorf: "Da gibt es seit 2014 Gespräche und Gedankenspiele."

Trockauer wollen bis zu 25.000 Euro zahlen

Was Schröppel mehrfach nachfragte: Existiere denn eine Umfrage, mit der man den Bedarf ermittelt habe? Und wer solle diese Angebote denn betreiben, wer die Finanzierung sicherstellen? Klaus Winkler, Anwalt der Stadt, verwies auf die Aktivitäten des Bürgervereins Trockau und Umgebung mit seinem "sehr rührigen" Vorsitzenden Hans Hümmer an der Spitze. Der ganze Ort stehe hinter diesem Vorhaben, viele Trockauer seien auch bereit, finanzielle Einlagen in erheblicher Höhe aufzubringen.

"Das ist finanzierbar"

Das bestätigte Hümmer selbst, der mit einigen Mitstreitern aus Trockau die Sitzung verfolgte. "Das sind einige, die bis zu 25.000 Euro zugesagt haben, dazu zähle auch ich." Das genügte Schröppel, Vizepräsident des Gerichts, nicht: "Gibt es schon eine konkrete Liste, wie viele Leute das sind?" Hümmer musste verneinen. Betonte aber noch einmal, bei Kosten von einer Million Euro und einer 60-prozentigen Förderung - "ich hatte da schon gute Gespräche über mögliche Zuschüsse mit der Regierung" - lasse sich das Ganze ohne weiteres finanziell schultern. So recht zufrieden war Richter Schröppel damit aber immer noch nicht.

Sanierung längst abgeschlossen?

Marianne Röthig, Anwältin der Klägerseite, verwies vor allem auf zwei Argumente, die gegen ein Vorkaufsrecht der Kommune sprächen. Da sei zum einen ein formeller Grund: über das Ausüben des Vorkaufsrechts habe nur der Verwaltungsausschuss des Stadtrats befunden, nicht das ganze Gremium - "das wäre aber dessen Sache gewesen". Und: Die Stadt berufe sich auf die Sanierung des Marktplatzes in Trockau und eine dazu erlassene Satzung, sie betrachte die neue Nutzung des Ex-Gasthofes als Teil dieser Sanierung. Doch tauche dieser Aspekt in der Satzung nicht auf, außerdem sei die Sanierung längst abgeschlossen. Die Satzung hätte also schon längst aufgehoben oder ergänzt werden müssen.

Sehr wohl zuständig

Ganz anders die Sicht ihres Kollegen Winkler. Laut Geschäftsordnung der Stadt sei der Verwaltungsausschuss sehr wohl für Grundstücksangelegenheiten zuständig, "und um eine solche handelt es sich hier ja". Und die Sanierung in Trockau sei keineswegs abgeschlossen. So stünden Zufahrtsstraßen zum Marktplatz wie der Bodendorfer Weg noch zur Neugestaltung an. Zudem müsse man mit Blick auf die Sanierungssatzung unterscheiden zwischen "baulichen Maßnahmen" und den dort formulierten Zielsetzungen - "das darf man nicht vermischen". Und ein Ziel sei eben, den Marktplatz nicht nur äußerlich, sondern auch inhaltlich aufzuwerten. Was mit dem Dorfladen geschehe.

Hofmann würde an die Stadt verkaufen

Richter Schröppel ließ nicht durchblicken, welche Aussagen er als stichhaltiger einschätzt. Seine Frage an Johann Hofmann, ob er und sein Sohn denn bereit seien, einen Teil des Gebäudes an die Stadt für den Dorfladen zu verkaufen, beantwortete dieser mit einem klaren "Ja". Für wie viel? "Für 50000 bis 60000 Euro". Gemeint sind damit der frühere Frühstücksraum und Nebengebäude, in denen einst eine Metzgerei untergebracht war. "Viel zu klein", hieß es dazu aus den Reihen der Trockauer Zuhörer.

Richter Schröppel beließ es dabei und sagte an die Adresse der beiden Parteien: "Unsere Entscheidung wird Ihnen zugesandt".

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