Sehr wohl zuständig
Ganz anders die Sicht ihres Kollegen Winkler. Laut Geschäftsordnung der Stadt sei der Verwaltungsausschuss sehr wohl für Grundstücksangelegenheiten zuständig, "und um eine solche handelt es sich hier ja". Und die Sanierung in Trockau sei keineswegs abgeschlossen. So stünden Zufahrtsstraßen zum Marktplatz wie der Bodendorfer Weg noch zur Neugestaltung an. Zudem müsse man mit Blick auf die Sanierungssatzung unterscheiden zwischen "baulichen Maßnahmen" und den dort formulierten Zielsetzungen - "das darf man nicht vermischen". Und ein Ziel sei eben, den Marktplatz nicht nur äußerlich, sondern auch inhaltlich aufzuwerten. Was mit dem Dorfladen geschehe.
Hofmann würde an die Stadt verkaufen
Richter Schröppel ließ nicht durchblicken, welche Aussagen er als stichhaltiger einschätzt. Seine Frage an Johann Hofmann, ob er und sein Sohn denn bereit seien, einen Teil des Gebäudes an die Stadt für den Dorfladen zu verkaufen, beantwortete dieser mit einem klaren "Ja". Für wie viel? "Für 50000 bis 60000 Euro". Gemeint sind damit der frühere Frühstücksraum und Nebengebäude, in denen einst eine Metzgerei untergebracht war. "Viel zu klein", hieß es dazu aus den Reihen der Trockauer Zuhörer.
Richter Schröppel beließ es dabei und sagte an die Adresse der beiden Parteien: "Unsere Entscheidung wird Ihnen zugesandt".