Das Vorgehen ist allerdings in beiden Fällen gleich: Denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO) muss sich die Rettungsgasse auf Autobahnen und auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung „zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung“ bilden. Bei zwei Richtungsspuren entsteht die Gasse so in der Mitte. Bei drei Spuren öffnet sie sich damit bei richtigem Verhalten zwischen der linken und der mittleren Spur.
Die Rettungsgasse, das unbekannte Wesen
Redaktion 27.06.2017 - 13:18 Uhr