Die Person hinter dem Fall Gustl Mollath Mensch Mollath!

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Sturkopf oder irre? Was ist, wenn Gustl Mollath wirklich 
so gefährlich ist, für wie ihn die Gutachter halten? Reporter Otto Lapp trifft Bayreuths 
berühmtesten Patienten schon seit Wochen. Ein erster Bericht.

 
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Mensch, ist das ein sturer Hund. 15 Euro für einen Strafzettel. „Die werd' ich nie zahlen", sagt er. Und wie Gustl Mollath (56) das sagt, ist klar: Die wird er nie zahlen. „Erzwingungshaft." Die Polizei erwischte ihn, als er in einem Gebüsch sein kleines Geschäft verrichtete.

„Sie sind aber auch ein sturer Kopf!" Ein Sturkopf, auf dem damals, in diesem Gebüsch, ein Strohhut saß. Modell Bogart. Mit dem er ins Gefängnis in der Bärenschanzstraße in Nürnberg einfuhr. „Hut ab, nackt ausziehen, Anstaltsklamotten." Wegen 15 Euro. Er lächelt, beugt sich vor, kommt ganz nah. Der Besuchsraum des Bezirkskrankenhauses ist karg eingerichtet. Panzerglasfenster, spezialgesichert, an den Wänden naive Katzenbilder. Ein paar Grünpflanzen. Und es hallt leicht, wenn Mollaths Stimme lauter wird. Es sei „das System".

Seit sieben Jahren kämpft er gegen dieses System, indem er einfach nicht mitmacht. Soll es ihn doch ruhig für gefährlich halten. Er lässt sich nicht untersuchen. Nimmt keine Medizin. Geht zu keiner Therapie. Macht noch nicht mal einen Alkoholtest. Und redet auf gar keinen Fall mit Ärzten und Pflegern. Warum auch, er ist doch nicht „irre". Und im Übrigen „ist der Mollath noch nie durchgedreht", sagt Mollath über Mollath.

Trotz der Verschwörung, die gegen ihn laufe. Gegen ihn, den Unbequemen. Wie unbequem er ist, erzählt er genauso oft und gern wie davon, wie er sich wehrt. Wie er sich als einziger wehrt in diesem System der Überwachung, der Bespitzelung, der Erniedrigung. Und als ob Gustl Mollath innere Zweifel beim Zuhörer merkt, sagt er öfter: „Es ist noch viel schlimmer, als die Öffentlichkeit vermutet."

Die Gänge im Bezirkskrankenhaus sind hell. Auf allen Stationen stehen ein Computer und ein Drucker für die Patienten. Wie alle kann Mollath Briefe schreiben, Besuch empfangen, telefonieren. Manchmal erreicht man ihn, manchmal heißt es: „Herr Mollath ist auf Hofgang." Oder er kommt einfach nicht ans Telefon. Wartet Besuch in dem kahlen Zimmer mit den Katzenbildern, tönt es hinter der verschlossenen Tür: „Herr Mollath zum Stützpunkt." Manchmal auch zweimal. Seit einem Jahr hat er ein Einzelzimmer, den Fernseher zahlt sein Unterstützerkreis.

Am Donnerstag wird erneut entschieden

Am Donnerstag entscheidet das Landgericht Bayreuth wie schon so oft, wie es mit seiner Unterbringung weitergeht. Ob Mollath bleiben muss, rauskommt oder nur noch befristet bleiben muss. „Das ist eine relative Farce", sagt er. Die Stellungnahme der Ärzte werde von den Richtern immer nur „abgenickt". Dabei gebe es doch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Richter die Gutachten hinterfragen sollten. „Und die Taten, die mir vorgeworfen werden, stehen in keinem Verhältnis" zu der Unterbringung, sagt er.

Das allerdings müssen Gerichte entscheiden. Bei der Unterbringung, auch darüber haben Richter zu entscheiden, „zählt nur die Gefährlichkeit der Person", sagt Klaus Leipziger, der sonst nicht viel sagt. Der Leiter der Forensik in Bayreuth ist sehr vorsichtig bei Äußerungen. Diejenigen, die hinter dem Fall Mollath eine Verschwörung oder mindestens eine Kette von Verfehlungen sehen, haben ein mediales Sperrfeuer eröffnet. Er könnte schon etwas sagen – wenn er dürfte. Schweigepflicht. Der Kampf um die Deutung von Mollaths Unterbringung kommt ihm im Moment einseitig vor.Angefangen habe alles mit der „falschen Eingangsdiagnose", der Feststellung eben, er sei gefährlich, sagt Mollath.

Aber wie soll man jemanden untersuchen, der sich nicht untersuchen lässt? Mit der umstrittenen Differenzial-Diagnose, laut Leipziger „ein sehr schwieriges Gutachten". Weil Mollath nicht mitspielte, suchten die Ärzte „aus der Ferne", bis sie etwas ausschließen konnten. Zur Debatte standen zum Beispiel wahnhafte Störung oder Schizophrenie. Eine Totalbeobachtung über 24 Stunden habe nie zur Debatte gestanden, sagt Leipziger. Es sei normal, dass das Personal einen Patienten beobachte, weil sich die Psyche in vielem äußere: Gesichtsausdruck, Verhalten, Stimmung oder Appetit. Die Ärzte fanden wohl heraus, dass ihr widerspenstiger Patient an einer „wahnhaften Störung" leidet. Und gemeingefährlich ist.

Was ist, wenn Gustl Mollath doch nicht nur dieser Sturkopf ist, sondern wirklich gemeingefährlich? Können sich so viele Ärzte, Pfleger und Gutachter über sieben Jahre immer wieder irren? Sieben Jahre? „Fragen, die sich aufdrängen (müssen)", sagt Leipziger und setzt die Klammern mit Worten. Was ist, wenn das Urteil fehlerhaft zustande gekommen ist, vielleicht sogar falsch ist. Aber die Diagnose stimmt. Dann käme ein gefährlicher Mensch aus der Unterbringung ...? „Die Gerichte verbringen ihre schlaflosen Nächte damit", sagt ein mit dem Fall befasster Jurist. Inzwischen kümmern sich sechs Gerichte um den Fall.

Längst ist Mollath zu einer tragischen Figur geworden: Wenn er sich hätte untersuchen lassen, die Therapie mitgemacht hätte – er wäre „schon längst" draußen. Er hätte nur seine „Ansichten und Handlungsweisen" auf den Prüfstand stellen sollen. Das sagen einige, die an seinem Fall beteiligt sind. Aber beugen, das Wort kommt nicht vor als Möglichkeit bei Mollath. Fliehen übrigens auch nicht. Nur „durchhalten und beten." Dabei hat er alles verloren. „Kein fünffacher Kinderschänder ist so mittellos wie ich."

Der Ferrari fehlt auch

Und tatsächlich hat seine Ex-Frau kurz nach seiner Unterbringung 2006 sein Haus, seine Autos, seinen Ferrari versteigert. Unter Wert, sagt Mollath. Privaten Besitz habe er nicht mehr, nicht mal ein Bild seiner Mutter. „Als hätte ich nie gelebt." Die Gerichtsakten zur Zwangsversteigerung, die Klärung bringen könnten, sind weg. „Ein bisschen was ist gefunden", sagt Michael Hammer vom Oberlandesgericht in Nürnberg. Eine Zwangsräumung habe nicht stattgefunden.Versteigert wurden neben seinem Haus auch noch zwei älter Autos, ein Alfa Romeo und ein Alfa Giulia sowie ein BMW-Motorrad für insgesamt 8750 Euro. Mollaths Lieblingsteil aber, sein Ferrari 246 GT – der ist verschwunden. Wo es abgeblieben ist? „Das ist die Frage der Fragen", sagt Mollath.

Die einfache Lösung wäre gewesen: wenn er sich hätte untersuchen lassen. Er ist ja nicht irre. Aber jeder Arzt ist in seinen Augen Teil des Systems. „Komisch wird's, wenn Menschen nur noch die andere Seite sehen", sagt ein Gutachter. Mollaths einziges Ziel war immer eine vollständige Rehabilitation – ohne Urteil. Ohne Bedingungen. Ein beteiligter Psychologe deutet das so: „Er ist vor sieben Jahren an der Startlinie stehen geblieben." Das sei für beide Seiten „blöd".

Als Beispiel nennt der Psychologe die Zwangsversteigerung seines Besitzes: „In einer alles-oder-nichts-Einstellung" habe er nicht kooperiert. Das BKH habe ihm extra einen Betreuer zur Seite gestellt dafür. Aber mit dem habe er von Anfang an nicht zusammen gearbeitet, heißt es. Auch sonst habe er niemanden im Bezirkskrankenhaus um Hilfe gebeten.

Mollath seufzt darüber noch Jahre später, und wieder hallt es leicht in dem kahlen Raum: "Der Betreuer!" Er hatte Angst vor Zwangsmedikation, Angst, „die wollten einen Zombie aus mir machen, der sabbernd über Gang wackelt". Statt mit dem Betreuer zu reden schrieb er „Petitionen an Gott und die Welt". Mollath spricht immer mit sanft tönender Stimme, er lacht viel – nicht immer, aber heute schon. Und Humor hat er auch. Immer. Und den Hang zum Drama auch: „Hier ging es um mehr als Leben und Tod." Und außerdem habe der Betreuer mit seiner Frau zusammen gearbeitet. Der Betreuer sagt nichts, Schweigepflicht.

Den Strafzettel über 15 Euro hat er bis heute nicht gezahlt. Und die Verhaftung war eine von insgesamt 16 „polizeilichen Maßnahmen". Innerhalb von drei Jahren. Gegen ihn. „Gegen mein Haus und mein Grundstück", sagt er. "Die wollten einen Mann platt machen."



Der Fall
Gustl Mollath sitzt seit sieben Jahren in geschlossenen psychiatrischen Anstalten. Zu Unrecht, wie er sagt. Weil er gefährlich ist, sagen die Gutachter. 2006 stand er vor Gericht. Er soll Jahre vorher seine Frau geschlagen haben und etwa 130 Reifen durchstochen haben. Alles von Autos, die zum Bekanntenkreis seiner Frau und ihres neuen Partners gehörten. Der Richter sah gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, sowie Sachbeschädigung als bewiesen an. Allerdings spricht er Mollath frei. Weil er nicht schuldfähig sei. Die „Handlungen des Angeklagten sind von der Erkrankung an einer wahnhaften psychischen Störung geprägt“, schreibt Klaus Leizpziger, der Leiter der Forensik in Bayreuth, damals in seinem Gutachten. Dazu zählte auch, dass Mollath seiner Frau, Vermögernsberaterin einer Bank, Schwarzgeldgeschäfte nachsagte. Der Richter ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Unbefristet. Die Vorwürfe gegen Mollaths Frau wegen des Schwarzgeldes erwiesen sich später teilweise als richtig.

Der Kampf
Von Anfang an wehrt sich Gustl Mollath gegen das Urteil: Es sei ein Fehlurteil mit vielen juristischen Schlampereien. Auch gegen das Gutachten läuft er Sturm. Aber das Bundesgericht in Karlsruhe bestätigt das Urteil. Und das Gutachten wird von anderen Gutachtern immer wieder bestätigt. Ob Mollaths Unterbringung korrekt ist, wird immer wieder von Gerichten überprüft. So auch nächste Woche vor dem Landgericht Bayreuth.

Die Folgen
Mollath stellt sich wahlweise als Opfer der Justiz und der Psychiatrie dar. Und als mittellos. Nach der Scheidung wurde sein Haus zwangsversteigert. Seine Ex-Frau ersteigerte es. Wo seine privaten Sachen sind, ist nicht klar. Im Laufe der Jahre etablierte sich ein Unterstützerkreis, der sich für seine Freilassung einsetzt. Der Fall beschäftigte auch den bayerischen Landtag. Jetzt soll ein Untersuchungsausschuss klären, ob Mollath Opfer eines Justizirrtums ist.

Die Zukunft
Zwei Anträge sind gestellt, das Verfahren wieder aufzurollen: eines von Mollaths Anwalt und eines von der Staatsanwaltschaft Regensburg. Ob Mollath wirklich freikommt, ist zurzeit völlig offen.

Kommentar von Otto Lapp

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